EU-Parlament verschärft Regeln für entsandte Arbeitnehmer

EU-Parlament verschärft Regeln für entsandte Arbeitnehmer
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Entsendung auf 18 Monate beschränkt.

Das Europäische Parlament hat am Dienstag die Regeln für den Einsatz von Arbeitskräften aus Niedriglohnländern in reicheren EU-Staaten verschärft. Arbeitnehmer, die zeitweise in ein anderes EU-Land entsandt werden, müssen künftig die gleichen Löhne erhalten wie Einheimische. Die Entsendung von Arbeitern wird darüber hinaus auf 18 Monate beschränkt.

Die EU-Staaten haben für die Umsetzung der Reform der Entsenderichtlinie bis 2020 Zeit. Parlament und EU-Rat hatten sich im März informell auf die überarbeiteten Vorschriften geeinigt. Die Verschärfung war vor allem vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron sowie Österreichs Ex-Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) gefordert worden. Deutschland und andere westeuropäische Länder unterstützten die Initiative, die einerseits Lohn- und Sozialdumping verhindern und zum anderen fairen Wettbewerb für Unternehmen gewährleisten soll.

Für Arbeitnehmer gelten im Fall der Entsendung in Zukunft bei der Entlohnung alle Bestimmungen des Gastlandes, die gesetzlich oder in bestimmten Kollektivverträgen festgelegt sind. Der Arbeitgeber muss für Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten aufkommen. Diese Ausgaben dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. Die maximale Entsendungsdauer wurde auf 12 Monate festgelegt, wobei dieser Zeitraum einmal um sechs Monate verlängert werden kann. Für Fernfahrer gelten die neuen Vorgaben vorerst nicht. Für den Straßenverkehrssektor sollen eigene Rechtsvorschriften erarbeitet werden.

Europäische Arbeitsbehörde

Im Zuge der Neuregelung der Entsenderichtlinie soll auch die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Betrug verstärkt werden. Die EU-Kommission will dafür ab 2019 die "Europäische Arbeitsbehörde" (ELA) installieren.

ÖVP-EU-Abgeordneter Heinz Becker sprach am Dienstag vor Journalisten von einem "hart erkämpften Kompromiss". Es gelte nun das Prinzip, dass für Arbeitskräfte die Regeln jenes Landes gelten, in dem sie arbeiten und nicht die Regeln des Landes, wo der Arbeitgeber sitzt. "Wir schützen ausländische Arbeitnehmer in Österreich vor Ausbeutung, wir schützen österreichische Firmen vor unfairer Billigkonkurrenz und gleichzeitig halten wir den EU-Binnenmarkt offen", so Becker.

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort ist für uns Sozialdemokraten ein Meilenstein", meinte SPÖ-Delegationsleiterin Evelyn Regner. Beschäftigte würden damit besser vor Lohndruck und Ausbeutung geschützt. Österreich sei in dieser Frage eines der "exponiertesten Länder" gewesen, so Regner.

Die Grüne Monika Vana wies auf die bessere Bezahlung für die Arbeitnehmer hin, die mit der Reform einhergehen würden. Alles in allem handle es sich um einen Schritt in Richtung eines sozialeren Europas. Kritisch beurteilte den Beschluss NEOS-Abgeordnete Angelika Mlinar. Sie sprach von einem "falschen protektionistischen Ansatz". Man sollte die Freiheiten der EU "nicht weiter aushöhlen".

2016 gab es in der EU insgesamt 2,3 Millionen entsandte Arbeitnehmer. Zwischen 2010 und 2016 stieg die Zahl der Entsandten um 69 Prozent. Insgesamt machen sie 0,4 Prozent der Gesamtbeschäftigung in der EU aus. Entsandte Arbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum in ein anderes EU-Land geschickt, um dort Dienstleistungen zu erbringen. Sie werden dabei nicht in den Arbeitsmarkt des Aufnahmelandes integriert und bleiben im Sozialsystem des Herkunftslandes.

In absoluten Zahlen nehmen Deutschland, Frankreich und Belgien die höchste Zahl an entsandten Arbeitnehmer auf. Aus Polen, Deutschland und Slowenien werden die meisten Arbeitnehmer entsandt. In Österreich waren 2016 rund 120.000 entsandte Arbeitnehmer tätig, 75.000 Arbeitnehmer wurden von Österreich in andere Länder entsandt.

Kommentare