Zurück in Wien: Uber nimmt wieder Fahrt auf
Fünf Tage hat es diesmal gedauert. So lange hat Uber gebraucht, um die App derart umzustellen, dass sie den Vorgaben des jüngsten Gerichtsentscheids entspricht.
Zur Erinnerung: Vor einigen Tagen hat das Handelsgericht Wien eine weitere einstweilige Verfügung gegen Uber erlassen. Ohne Gewerbeberechtigung und Niederlassung in Österreich dürfe Uber seine Dienste nicht weiter anbieten. Bei Verstößen werden Strafen in der Höhe von 200.000 Euro fällig.
Die Auflagen hat Uber nun offenbar erfüllt. Am Dienstag um 21 Uhr funktionierte die App wieder.
„Wir freuen uns, wieder zurück in Wien zu sein“, hieß es vom Unternehmen.
Niederlassung und Gewerbeberechtigung
In den vergangenen Tagen habe das Team intensiv daran gearbeitet, alle notwendigen Schritte abzuschließen, um die Anforderungen des Gerichts zu erfüllen. Uber operiere ab sofort mit einer lokalen, steuerpflichtigen Niederlassung und einer entsprechenden Gewerbeberechtigung in Österreich.
Von der Taxifunkzentrale 40100, die mit Anwalt Dieter Heine die einstweilige Verfügung erwirkt hat, hieß es daraufhin: „Wir freuen uns, dass sich Uber nach viereinhalb Jahren dazu entschlossen hat, die Forderung der österreichischen Gerichte zu erfüllen. Ob sie es tatsächlich so tun, wie der Rechtsstaat es vorsieht, kann man aber noch nicht sagen.“
Vergangenen April hatte eine erste einstweilige Verfügung Uber kurzfristig gestoppt. Damals war die App nach zwei Tagen wieder verfügbar. Ausreichend war die Umstellung aber nicht. Seitdem hatte 40100 zahlreiche weitere Klagen eingebracht. Insgesamt hat das Gericht Strafzahlungen in der Höhe von 1,24 Millionen Euro erlassen. 680.000 Euro davon hat Uber beglichen.
Reisebüro-Lizenz
Diesmal wird wohl auch die Art der Gewerbeberechtigung zu prüfen sein. Uber hat nämlich eine Reisebüro-Lizenz erhalten.
Außerdem könnte auch die geplante Gesetzesänderung das System Uber in seiner derzeitigen Form beenden. Das Parlament hat im Juni eine Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht. Taxi und Mietwagen sollen zu einem Einheitsgewerbe werden. Die Entwurfsvorschlag sieht vor: Mietwagenfahrer und Taxifahrer müssen künftig beide einen Taxischein machen und sich beim Fahrpreis an den Taxitarif halten.
Als es daraufhin zum Aufschrei von Uber und Anhängern gab, kam von ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger, der das Gesetz im Nationalrat eingebracht hatte, prompt eine Korrektur: Die zuständigen Landeshauptleute können, müssen aber nicht Fixtarife einführen.
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