Zum dritten Mal verurteilt: Wiener Stalker muss 13 Monate in Haft

Zum dritten Mal verurteilt: Wiener Stalker muss 13 Monate in Haft
43-Jähriger verfolgte Ex-Freundin, obwohl er ihretwegen bereits Bewährungsstrafe ausgefasst hatte - "Hab' mich nach einem Gespräch mit ihr gesehnt"

Zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit ist am Dienstag ein 43-jähriger Mann im Wiener Landesgericht wegen Stalking verurteilt worden. Während er die beiden vorangegangenen Male für die hartnäckige Verfolgung von zwei Ex-Freundinnen noch zu bedingten Strafen verurteilt worden war, gab es diesmal kein Pardon mehr. 

Der offensichtlich notorische Stalker wurde zu zehn Monaten unbedingt verurteilt, eine offene Bewährungsstrafe von drei Monaten wurde widerrufen, so dass er 13 Monate absitzen muss.

➤ Mehr lesen: Millionen-Betrugsfall EXW: Flüchtiger aus Brasilien bald in Klagenfurt

"Sie haben alle Möglichkeiten, die Ihnen bisher geboten wurden, nicht genutzt. Mir fällt nichts anderes ein, als Sie noch länger einzusperren", sagte Richter Christoph Bauer in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Angeklagte war im Juni 2022 zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er von einer Frau, die er über eine Dating-App kennengelernt hatte, nicht abließ, nachdem sie die Beziehung beendet hatte. "Er war ihr zu kontrollierend", wusste Verteidiger Andreas Schweitzer

Verurteilung schreckte ihn nicht ab

Ungeachtet der ersten Verurteilung nahm der Mann später Kontakt zu einer anderen Ex-Freundin auf und belästigte sie mit Anrufen, Abpassen und ungebetenen Besuchen, obwohl auch sie ihm zu verstehen gegeben hatte, nichts mehr von ihm wissen zu wollen. Deshalb verhängte das Gericht im Vorjahr eine weitere Bewährungsstrafe, verbunden mit der Weisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen.

Letzterer kam der Mann nicht nach. Stattdessen heftete er sich erneut an die Fersen der Frau, wegen der er bereits 2022 verurteilt worden war. Zwischen 1. Juli und 9. Dezember 2023 setzte er laut Anklage genau 192 Handlungen, die den Tatbestand der beharrlichen Verfolgung erfüllten, indem er ihr Sprachnachrichten auf der Mailbox hinterließ, vor ihrer Wohnung herumlungerte und sie an ihrem Arbeitsplatz aufsuchte. 

Dabei hatte die 41-Jährige bereits im Juni 2022 eine einstweilige Verfügung mit einem Kontaktannäherungsverbot gegen den Mann erwirkt.

Nachdem die Betroffene Anzeige erstattet hatte, wurde der Mann sogar vom 29. September bis 30. Oktober in Untersuchungshaft genommen. Die erstmals empfundene Angst vor der Haft beeindruckte den Mann insofern nicht, als er nach seiner Entlassung das Stalking nahtlos fortsetzte, bis er am 11. Dezember erneut in Untersuchungshaft genommen wurde. 

Habe sich nur bedanken wollen

Die terrorisierte Frau hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits in psychotherapeutische Behandlung begeben, da ihr die ständige unerwünschte Anwesenheit des Angeklagten schwer zu schaffen machte.

"Wie sehen Sie Ihre Zukunft? Handyverbot?", fragte Verteidiger Schweitzer seinen Mandanten. "Ich wollte ihr nie schaden", beteuerte der 43-Jährige, "ich wollte mit ihr reden." Er habe sich nur bei der Frau bedanken wollen, "weil sie mir mehr geholfen hat als meine Familie".

➤ Mehr lesen: Kurz kritisiert WKStA für das "Kriminalisieren von Spenden"

"Wollen'S mich papierln? Schreiben'S ihr an Brief, wenn Sie sich bedanken wollen", bemerkte der Richter daraufhin. Der Angeklagte verwies nun auf seine "emotionale Instabilität" und erklärte: "Ich brauche eine stationäre Therapie".

Die betroffene 41-jährige Frau, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, erhielt vom Gericht 1.000 Euro Schmerzensgeld sowie den Kostenersatz für die bisherigen Therapiestunden zugesprochen. Sowohl Verteidiger Schweitzer als auch die Staatsanwältin zeigten sich mit dem Urteil einverstanden.

Kommentare