Asfinag-Baustopp: Gewessler widerspricht Rechtsgutachten

Asfinag-Baustopp: Gewessler widerspricht Rechtsgutachten
Alle gesetzten Schritte seien selbstverständlich rechtskonform gewesen, heißt es aus dem Klimaschutzministerium.

Im Klimaschutzministerium wehrt man sich vehement gegen die Darstellung jenes Rechtsgutachtens zum Baustopp bei wichtigen Straßenprojekten, das am Freitag im KURIER publik geworden ist.

Dieses wurde von der Wiener Wirtschaftskammer in Auftrag gegeben – und kommt sinngemäß zu dem  Schluss, dass die grüne Umweltministerin Leonore Gewessler ihre Kompetenzen überschritten hat.

Wie Anfang Juli bekannt wurde, lässt Gewessler alle Straßenprojekte der Asfinag, die noch nicht in Bau sind, bis Herbst im Hinblick auf ihre  Klimaverträglichkeit überprüfen. Unter anderem betroffen: die Wiener Nordostumfahrung samt Lobautunnel. Bis Ende der Evaluierung können die Projekte nicht weiterverfolgt werden. 

Laut dem Gutachten darf Gewessler der Asfinag aber gar keine derartige Weisung erteilen. Dass sie die Bauvorhaben auf Eis legt, könnte sogar rechtswidrig sein, heißt es weiter.

Im Ministerium sieht man das völlig anders: „Die Planung und Entwicklung von Verkehrsinfrastruktur ist eine zentrale Aufgabe des Klimaschutzministeriums. In diesem Zusammenhang waren alle gesetzten Schritte rechtskonform.“ 

Zielvorgabe „mitgeteilt“

Weiters dementiert man, dass eine Weisung Basis des Baustopps ist: Man  habe keine Weisung an die Asfinag  erteilt, sondern lediglich eine Zielvorgabe „mitgeteilt“, heißt aus dem Ministerium.

Diese Frage ist deshalb so wichtig, weil sie der Hebel für Klagen gegen den Baustopp sein könnte. Die Wirtschaftskammer Wien und die Stadt Wien haben bereits rechtliche Schritte angedroht.  

Das Gutachten gibt ihnen Rückenwind: Der Baustopp, von dem die Asfinag per Brief von Gewesslers Generalsekretär erfuhr, sei „inhaltlich als Weisung an den Vorstand zu qualifizieren“, schreiben die Experten. Das sei problematisch, weil der Vorstand gemäß Aktiengesetz „unter eigener Verantwortung“ handelt.

Auch das sieht man im Ministerium anders: Im Unterschied  zu anderen Aktiengesellschaften komme der Asfinag  „als Errichter und Betreiber von staatlicher Infrastruktur eine besondere Aufgabe zu“. Eine Abstimmung des Bauprogramms sei gesetzlich vorgesehen. Soll heißen: Gewessler dürfe und müsse sich einmischen.

Vorstand schweigsam

Wenig auskunftsfreudig war am Freitag  der  Asfinag-Vorstand. Laut Gutachten könnten diesem, wenn er die Weisung Gewesslers befolgt, Schadenersatzzahlungen drohen.

Die Evaluierung sei  Voraussetzung für die  „gesetzlich vorgesehene jährliche Einvernehmensherstellung mit dem Ministerium“, teilt eine Sprecherin einmal mehr mit. Mehr wolle man nicht sagen. 

Kommentare