Anrainer gegen Wirte: Angst vor Störenfrieden

Symbolfoto.
Werden Nachbarn gestört, muss die Behörde reagieren. Wirte finden das unfair.

Nach wiederholten Anrainerbeschwerden wurde im Frühjahr die Sperrstunde der Disco Bettelalm am Lugeck von 6 Uhr früh auf Mitternacht vorverlegt. Viele Wirte haben diesen Beschluss mit Sorge zur Kenntnis genommen, weil sie ein ähnliches Schicksal fürchten. Denn die aktuelle Gesetzeslage (konkret der Paragraf 113, Absatz 5 der Gewerbeordnung) verpflichtet die Behörde dazu, die Sperrstunde vorzuverlegen, wenn sich die Nachbarschaft wiederholt gestört fühlt.

Anrainer gegen Wirte: Angst vor Störenfrieden
David Schober, Lokalbetreiber Kleinod, Wien am 16.11.2016
Einer der besorgten Wirte ist David Schober von der Bar Kleinod in der Singerstraße. Die Hauptaufgabe seines Türstehers: Für einen möglichst geringen Lärmpegel vor dem Lokal zu sorgen. Leisten kann sich Schober den Türsteher eigentlich nicht – aber eine frühere Sperrstunde noch viel weniger: "Mein Hauptgeschäft findet zwischen 22 und 2 Uhr statt. Wenn ich um 24 Uhr zusperren muss, kann ich nicht überleben."

Auch Gastronom Marco A., der ebenfalls eine Bar in der Innenstadt führt, plagt diese Angst: "Wir werden ja auch für jeden Lärm verantwortlich gemacht, der auf der Straße passiert."

Mit Bauchweh blicken beide dem Mai 2018 entgegen, wenn das Gastronomie-Rauchverbot in Kraft treten wird. Schober: "Wir können den Gästen ja nicht verbieten, das Lokal zu verlassen, um zu rauchen. Hoffentlich gibt es bis dahin eine Lösung. Vielleicht kann sich ja eine Art ,Schwarzkappler‘ um die Lärmenden und Betrunkenen kümmern."

Änderung in Arbeit

In der Wirtschaftskammer ist man schon lange um eine Veränderung des Paragrafen 113 bemüht. Wichtig ist Alexander Biach, stv. Direktor der Wiener Wirtschaftskammer etwa, dass aus der Muss- eine Kann-Bestimmung wird und dass eine gewisse Personenanzahl vor dem Lokal als zulässig festgesetzt wird. Man habe damit gerechnet, dass diese Änderungen in die Reform der Gewerbeordnung eingearbeitet werden. Im aktuellen Entwurf ist davon aber nichts zu lesen.

Das Wirtschaftsministerium gibt an, dem Koalitionspartner Vorschläge unterbreitet zu haben – bisher erfolglos.

Aus dem SPÖ-Parlamentsklub heißt es allerdings, dass dieses Thema von der ÖVP in den Verhandlungen überhaupt nicht eingebracht worden ist.

Bis Anfang Dezember ist die Novelle in Begutachtung. Peter Dobcak, Gastronomie-Obmann der Wirtschaftskammer Wien: "Ich erwarte, dass die Änderung des Paragrafen 113 wieder aufgenommen wird. Sonst werden Anfang Dezember keine Krampusse, sondern wütende Wirte durch die Straße laufen."

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