Wilhelminenberg: Missbrauchsverfahren eingestellt

Das Schloss Wilhelminenberg - heute ein Hotel, prägte es einst als Kinderheim das Schicksal Tausender Wiener Kinder
Opferanwalt Johannes Öhlböck fordert, dass schwerer sexueller Missbrauch nicht verjähren kann.

Entweder die Straftaten sind verjährt, der mutmaßliche Täter ist bereits tot, dessen voller Name nicht bekannt oder es gab nach all den Jahren schlicht zu wenig Beweise: Keiner der insgesamt 17 Beschuldigten im sogenannten Wiener Heimskandal wird angeklagt. Wie der ORF Wien berichtete, stellte die Staatsanwaltschaft Wien das letzte Verfahren gegen einen Beschuldigten am 30. September ein.

Die Wilhelminenberg-Kommission unter der Leitung von Barbara Helige wurde nach Bekanntwerden der Fälle im Jahr 2011 im KURIER mit der Aufarbeitung der Geschehnisse betraut. 17 mutmaßliche Täter konnte die Kommission ausmachen. Gegen sie ermittelte die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts auf schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, Vergewaltigung und Quälen oder Vernachlässigung unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen.

Verjährung

Wilhelminenberg: Missbrauchsverfahren eingestellt
Johannes Öhlböck, in Wien am 11.06.2013.
„Man hat es sich leicht gemacht“, sagt Opferanwalt Johannes Öhlböck über die Verfahrenseinstellung. Es seien „keine kreativen Wege“ gefunden worden, die Beschuldigten doch noch zur Verantwortung zu ziehen.
Der Anwalt hat mehrere Opfer in dem Vorverfahren zum eigentlichen Strafverfahren vertreten. Die Betroffenen wurden von einem Richter kontradiktorisch einvernommen. „Man hat ihnen geglaubt. Niemand hat daran gezweifelt, dass diese Frauen die Wahrheit sagen“, sagt Öhlböck. Weder der Richter noch die Staatsanwältin.

Trotzdem wird nun gegen keinen der Beschuldigten Anklage erhoben. „Das österreichische Recht macht eine Anklage der Täter unmöglich“, sagt Öhlböck. Denn schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen verjährt nach dem Strafgesetzbuch – sofern der Missbrauch zu einer schweren gesundheitlichen Störung geführt hat – nach 20 Jahren. Das dürfe nicht sein, meint Öhlböck. „Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen darf einfach nicht verjähren.“

Viele Opfer könnten erst Jahre später über Missbrauchserfahrungen sprechen. Doch dann sei es oft zu spät. Die Täter werden dadurch doppelt privilegiert“, sagt Öhlböck. Wie im Fall vieler, die in den 1950er- und 1960er-Jahren in den Kinderheimen der Stadt Wien untergebracht waren.

Fortführung beantragtÖhlböck habe in jedem Verfahren, an dem er als Opferanwalt teilgenommen hat, alle Rechtsmittel ausgeschöpft. „Damit sich die Betroffenen wenigstens sicher sein können, dass sie alles probiert haben.“ Auch beim Ende September eingestellten Verfahren brachte Öhlböck einen Antrag auf Fortführung ein. Darüber muss nun das Landesgericht für Strafsachen in Wien entscheiden.


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