Wiens Spitäler: Mängel bei Krebstherapie
Auf den Nachfolger von Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) wartet schon die nächste Baustelle: Der Stadtrechnungshof hat gravierenden Mängel bei der Behandlung von Krebspatienten in den Wiener Gemeindespitälern festgestellt. In seinem aktuellen Bericht beleuchtet er die Strahlentherapie: In rund 62 Prozent der Fälle lagen „über den medizinisch vertretbaren Zeitraum hinausgehende kritische Wartezeiten im Ausmaß von mehreren Wochen vor“, stellen die Prüfer fest. Und das, obwohl laut Experten lange Wartezeiten „Therapieerfolge beeinträchtigen bzw. Heilungschancen verschlechtern“.
Zu wenig Geräte
Als Hauptgrund ortet der Rechnungshof einen Mangel an Geräten. Jahrelang sei die im Regionalen Strukturplan „Gesundheit“ vorgesehene Anzahl an Linearbeschleunigern unterschritten worden. Gerechnet auf die Einwohnerzahl bräuchte Wien 13 bis 18 strahlentherapeutische Großgeräte. Weiters müsste man noch auswärtige Patienten berücksichtigen, die in Wien behandelt werden. „Mit der zum Zeitpunkt der Einschau (2015, Anm.) vorhandenen Anzahl an elf Linearbeschleunigern war eine ausreichende Versorgung daher schwer sicherzustellen“, so die Prüfer.
Lange Wartezeiten
Die Verlängerung der Wartezeiten ist dabei nur ein kritischer Aspekt. Die Strahlentherapie sei im Vergleich zu anderen Behandlungen oft eine patientenfreundliche und kostengünstige Variante. Aufgrund der „eingeschränkten Kapazitäten“ werde jedoch mitunter anderen Therapieformen der Vorzug gegeben.
Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Krankenanstaltenverbund (KAV) „eine bedarfsorientierte Erhöhung der vorgesehenen Anzahl an Linearbeschleunigern“.
Probleme orten die Prüfer auch bei den Hüft- und Knieoperationen im KAV. Demnach ist die durchschnittliche Verweildauer bei solchen Eingriffen in den Gemeindespitälern wesentlich höher als bei anderen Trägern. Bei den Hüfteingriffen liegt sie bei 15,3 Tagen (andere Träger 10,2 Tage). Bei Knie-OPs beträgt sie 15,8 Tagen (andere Träger 10,2 Tage). Vor allem bei der Verweildauer vor der Operation werden in den KAV-Häusern die festgelegten Sollwerte nicht eingehalten, merkt der Rechnungshof an. Sie sollte bei nur einem Tag liegen.
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