Wiener wollte Nachbarin anzünden: Nicht schuldfähig
Ein 49-Jähriger hat am Dienstag am Landesgericht zugegeben, dass er seine Nachbarin töten wollte. Motiv: sie hatte ihn wegen Lärmerregung angezeigt.
Deswegen passte er die 50-Jährige vor dem Wohnhaus in Wien-Hietzing ab und schlug mit einem abgebrochenen Ast so lange auf ihren Kopf und Oberkörper ein, bis ein Passant dazwischen ging und ihm den Holzprügel entriss. Darauf schüttete der Mann einen Brandbeschleuniger auf die am Boden liegende Frau und wollte sie anzünden.
Geistesgegenwart
"Sie hörte das Klicken des Feuerzeugs und sah Funken. Aber es ist nicht gleich eine Flamme gekommen. Sie konnte ihm daher das Feuerzeug aus der Hand schlagen", schilderte die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung den Geschworenen die dramatischen Szenen, die sich am 18. April 2024 in der Auhofstraße abgespielt hatten. Der Passant hätte den 49-Jährigen dann auch von der Frau gezogen, nachdem sich dieser noch auf sie geworfen hatte. "Es ist allein Glück und der Geistesgegenwart der Frau und des Passanten zu verdanken, dass sie uns heute als Zeugin zur Verfügung steht", betonte die Staatsanwältin.
Gegen den 49-Jährigen wurde nicht wegen versuchten Mordes verhandelt. Ein von der Anklagebehörde im Ermittlungsverfahren eingeholtes psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss, dass der Mann zum Tatzeitpunkt unter der Einfluss einer paranoiden Schizophrenie stand, deretwegen er bereits 2008 in den Maßnahmenvollzug kam, aus dem er nach achteinhalb Jahren endgültig entlassen wurde.
Nicht schuldfähig
Weil der Mann somit zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig war, wies ihn ein Schwurgericht (Vorsitz: Christoph Bauer) nach kurzer Beratung gemäß § 21 Absatz 1 StGB in ein Forensisch-Therapeutisches Zentrum ein, wo er zeitlich unbefristet und so lange angehalten werden kann, bis Expertinnen und Experten überzeugt sind, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
"Wie soll es mit Ihnen weitergehen?", wollte der vorsitzende Richter abschließend von dem Mann wissen. "Wahrscheinlich werde ich bis an mein Lebensende im Maßnahmenvollzug bleiben", erwiderte dieser. Mit dem Urteil war der 49-Jährige ebenso einverstanden wie die Staatsanwältin. Die Gerichtsentscheidung ist daher rechtskräftig.
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