Wiener Polizist ließ privat die Fäuste fliegen
Eine außerdienstliche tätliche Auseinandersetzung hat einen jungen Polizisten am Donnerstag auf die Anklagebank im Wiener Landesgericht geführt. Der 26-Jährige wollte Anfang Juni 2020 zu später Stunde am Naschmarkt mit einer attraktiven jungen Frau anbandeln.
Ihr Schwiegervater in spe ging dazwischen. Der 26-Jährige versetzte ihm darauf einen Stoß, worauf der 52-Jährige mehrere Stufen einer Treppe hinunterstürzte und sich schwer verletzte. Er ist seither im Krankenstand.
Bei dem unglücklichen Sturz erlitt der 52-Jährige einen offenen Schien- und Wadenbeinbruch, außerdem „zerbröselte“ sein rechtes Sprunggelenk, wie er nun Richter Wilhelm Mende berichtete: „Ich war lange Zeit im Rollstuhl. Vier Monate. Ich bin froh, dass ich wieder gehen kann.“ Drei Operationen habe er hinter, eine Reha vor sich: „Danach entscheidet sich, ob eine Sprunggelenksprothese eingebaut werden muss.“
"Ich wollte niemanden verletzten"
Der Angeklagte bedauerte das Geschehen „zutiefst“, wie er zu Protokoll gab: „Ich wollte niemanden verletzen. Ich wollte das nicht.“ Er sei mit einem Freund am Naschmarkt unterwegs gewesen, sie hätten dann eine attraktive junge Frau in ein Taxi einsteigen gesehen: „Ich hab' sie gefragt, ob wir uns ein Taxi teilen können. Ich sag' ganz ehrlich, mit der Absicht, mit ihr in ein Gespräch zu kommen.“
Er habe sich „aber der Dame gegenüber angemessen verhalten“, hielt der 26-Jährige fest. Dass diese in einer größeren Runde - darunter der Vater ihres Freundes - unterwegs war, habe er nicht bemerkt.
Weil der 26-Jährige bzw. sein Begleiter nach Ansicht des zukünftigen Schwiegervaters der 23 Jahre alten Frau körperlich zu nahe kam, gebot dieser ihnen mit den Worten „Putzt's eich!“ Einhalt. Es kam zu einer Rangelei, „ich hab' einen Stoß bekommen, ich hab' zurückgeschimpft und zurückgestoßen. Man muss leider sagen, dass der Herr dann die Stufen runtergeflogen ist“, schilderte der Angeklagte.
Opfer gab sich versöhnlich
Vor Gericht gab sich der in Mitleidenschaft gezogene 52-Jährige ungeachtet der für ihn gravierenden gesundheitlichen Folgen versöhnlich. Er akzeptierte die Entschuldigung des jungen Polizisten: „Ich bin nicht bös'. Wir haben alle was trunken gehabt.“ Der 26-Jährige übergab ihm darauf im Verhandlungssaal 2.500 Euro als vorläufige Schadensgutmachung.
Verteidiger Marcus Januschke regte schließlich eine diversionelle Erledigung an. Der Richter ließ sich darauf ein - „nur aufgrund der Fürsprache des Opfers“, wie er bemerkte. Der Polizist muss binnen eines Jahres die geltend gemachten Schmerzengeldansprüche des 52-Jährigen in Höhe von insgesamt 12.870 Euro zur Gänze bezahlen und sich zwei Jahre wohl verhalten, dann wird die Anzeige wegen Körperverletzung endgültig zurückgelegt.
Sollte die Diversion in Rechtskraft erwachsen - die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab -, gilt der Polizeibeamte weiter als unbescholten und hätte wohl keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.
In finanzieller Hinsicht könnte sich das anders gestalten: Die Gesundheitskasse hat für die Behandlung des verletzten 52-Jährigen bisher rund 57.500 Euro aufgewendet, Regressforderungen nach dem Verursacherprinzip sind wahrscheinlich.
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