Wiener Polizei fasst "die Königin der Taschendiebe"

Wiener Polizei fasst "die Königin der Taschendiebe"
Frau lebte offenbar seit 1996 vom Taschendiebstahl: Sie war quer durch Europa unterwegs.

Die Wiener Polizei schnappte eine Frau, die offenbar seit 1996 nur vom Taschendiebstahl lebte. Sie wird von der Polizei als „die Königin der Taschendiebe“ bezeichnet. Immerhin seit 1996 soll eine 40-jährige Bulgarin quer durch Europa gefahren sein und aus fremden Taschen gelebt haben. Sie war offenbar in Spanien, Frankreich, Tschechien, Deutschland und den Niederlanden aktiv, sogar ein deutscher Haftbefehl war auf die Frau bereits ausgestellt.

Der Wiener Polizei ist es nun gelungen, dem kriminellen Treiben der Dame ein Ende zu bereiten. Gelungen ist dies Beamten der Fremdenpolizei (AFA), die häufig durch die City streifen. Ihnen stach die Frau in der Kärntnerstraße in der Innenstadt ins Auge und sie verfolgten sie bis in eine Starbucks-Filiale.

Schal als Tarnung

Dort wickelte sich die Frau einen Winterschal über die Hand, um den Zugriff in die fremde Tasche zu verschleiern. Sie wollte offenbar bei einer chinesischen Touristin zuschlagen.

Ausländer sind bei Taschendieben meist sehr beliebt als Opfer, weil diese seltener zur Polizei gehen oder aufgrund von Sprachschwierigkeiten keine genauen Beschreibungen abgeben können. Doch die Chinesin drehte sich zufälligerweise zur Seite, weshalb der Versuch kläglich scheiterte.

„Sehr professionell“

„Das Vorgehen der Täterin war sehr professionell“, sagte Polizeisprecher Patrick Maierhofer zum KURIER. Die mutmaßliche Taschendiebin wurde festgenommen und dann ihre Identität überprüft. Dabei stießen die Beamten der Fremdenpolizei auf das ungewöhnlich ereignisreiche Vorleben der „Königin der Taschendiebe“, die seit 23 Jahren offenbar durch Europa zieht.

Gegen die 40-jährige Bulgarin wurde ein Haftbefehl erlassen und sie sitzt bereits in einer Justizanstalt. Ihr droht nun eine Anklage in Österreich, allerdings ist auch eine Auslieferung nach Deutschland möglich. Dafür müsste es aber ein Auslieferungsbegehren geben.

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