Wiener Linien wegen Ungleichbehandlung bei Semestertickets verurteilt

Wiener Linien wegen Ungleichbehandlung bei Semestertickets verurteilt
Unterschiedliche Preise je nach Hauptwohnsitz-Bundesland erstinstanzlich für unzulässig erklärt.

Die Wiener Linien wurden vom Bezirksgericht Innere Stadt wegen Ungleichbehandlung verurteilt. Konkret wurde die Praxis, von Studierenden mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens 150 Euro für das Semesterticket zu verlangen, während Studierende mit Hauptwohnsitz in Wien nur 75 Euro bezahlen müssen, für unzulässig erklärt.

Aus diesem Grund hat die Plattform ticketerstattung.at über ihren Rechtsanwalt eine Musterklage gegen die städtischen Verkehrsbetriebe eingebracht. In dieser Klage wurde einerseits die Preisdifferenz von 75 Euro sowie andererseits eine Entschädigung in Höhe von 300 Euro für die erlittene persönliche Beeinträchtigung im Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung geltend gemacht.

Der Sinn der Entschädigung sei es auch, künftige Ungleichbehandlungen wirksam zu verhindern, so der Kläger in einer Aussendung. Insgesamt wurden also 375 Euro pro Semesterticketerwerb geltend gemacht.

Wiener Linien prüfen noch

Diese Beträge hat das Bezirksgericht Innere Stadt Wien nun in erster Instanz unter Berufung auf das Gleichbehandlungsgesetz in vollem Umfang zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, zumal die Wiener Linien dagegen Berufung an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erheben können. Der Kläger ist allerdings zuversichtlich, dass das erstinstanzliche Urteil vom Berufungsgericht bestätigt werden würde.

Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, drohen den Wiener Linien insgesamt Rückforderungen in Millionenhöhe.

Seitens der Wiener Linien bestätigt man den Erhalt des Urteils. "Wir haben den erstinstanzlichen Urteilspruch gestern spätabends erhalten und werden diesen sowie unsere weiteren rechtlichen Schritte nun im Detail prüfen", sagt Unternehmenssprecher Daniel Amann zum KURIER.

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