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Verbindungsbahn: Anrainer scheitern beim VfGH

Der Verfassungsgerichtshof lehnte es ab, die Beschwerden zu behandeln.
Verbindungsbahn Visualisierung

Die Bürgerinitiative, die sich gegen den Ausbau der Verbindungsbahn wehrt, blitzte mit ihrer Beschwerde kürzlich beim Verfassungsgerichtshof ab. Diese richtete sich gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zu dem ÖBB-Projekt zwischen Hütteldorf und Meidling, der KURIER hat berichtet.

Der Verfassungsgerichtshof lehnte es ab, die Beschwerden zu behandeln, da sie „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben“. Damit ist (nach Jahren) der Weg frei für das Bauprojekt.

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