Gericht entscheidet: Wiener Verbindungsbahn darf gebaut werden
Jahrelang wurde die Verbindungsbahn vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) verhandelt. Immer wieder wurde mit einer Entscheidung gerechnet – vergebens. Sogar der Baustart musste verschoben werden. Nun aber hat das Warten ein Ende: Die Entscheidung ist da.
In einem Nachprüfungsverfahren hat das BVwG entschieden, dass die Verbindungsbahn „unter Auflagen“ gebaut werden darf. Die Beschwerden gegen das Vorhaben wurden abgelehnt.
Konkret geht es beim Projekt „Attraktivierung der Verbindungsbahn“ – so der offizielle Name – darum, dass die ÖBB die Strecke zwischen den Bahnhöfen Hütteldorf und Meidling ausbauen möchten. Anrainerinnen und Anrainer vom betroffenen Bezirk Hietzing sowie Bürgerinitiativen und eine Umweltorganisation haben Beschwerden gegen das Projekt erhoben.
Über Jahre wurde der Streit vor Gericht ausgetragen. Kern waren unter anderem das UVP-Verfahren, die auf einem Teilbereich geplante Hochlage der Bahnstrecke, die Anzahl der zu pflanzenden Bäume sowie der Güterverkehr, wie der KURIER immer wieder berichtete.
Elf Gutachten eingeholt
Der betroffene Streckenabschnitt ist fünf Kilometer lang, davon sind 800 Meter in Hochlage als Trasse zwischen Beckgasse und Wiental geplant. Anstelle der Bahnschranken soll es permanent verfügbare und barrierefreie Querungsmöglichkeiten geben. Genehmigt wurde der Ausbau bereits im Jahr 2022 vom Klimaministerium sowie von der Wiener Landesregierung.
Aufgrund der Beschwerden hatte das BVwG aber eine Nachprüfung des Genehmigungsverfahrens angeordnet. Im Zuge dieser Prüfung seien zu insgesamt elf verschiedenen Fachbereichen gerichtliche Gutachten von Sachverständigen eingeholt worden, heißt es in einer Aussendung des BVwG. Und weiter: „Diese betrafen sowohl verkehrsspezifische Themen als auch die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und den Menschen.“ Auch Fragen zur Zuständigkeit der Behörden, die rechtliche Einordnung des Projekts als Hochleistungsstrecke sowie Alternativen aus Sicht des Naturschutzes wurden besprochen.
Gericht mit Maßnahmen zufrieden
Basierend darauf habe das Gericht im Laufe des Verfahrens „Verbesserungsaufträge“ erteilt. Die ÖBB hätten diese umgesetzt sowie zusätzliche Maßnahmen eingeplant, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Dabei sei es vor allem um den Schutz der Gesundheit, der Biodiversität, des Bodens, des Klimas und der Landschaft gegangen.
Das Gericht zeigte sich mit den Maßnahmen zufrieden. „Im Ergebnis wurden die behördlichen Genehmigungen damit bestätigt und die Beschwerden abgewiesen“, heißt es aus dem BVwG. Weitere Auflagen gibt es bei der Entscheidung nun dennoch. Unter anderem müssen die ÖBB für die Dauer der Bauarbeiten eine „mit ausreichenden Befugnissen für den Bauablauf ausgestattete Ansprechperson“ bereitstellen. Eine Untersuchung der baubedingten Lärmimmission ist anzufertigen, einige Gebäude haben sogar Anspruch auf Schallschutzfenster – um nur einige Auflagen zu nennen.
Freude bei ÖBB und Stadt
Bei den ÖBB sorgt die Entscheidung des Gerichts für Freude. In einem ersten Statement wurde vorgerechnet, dass das Rechtsmittelverfahren in dem Fall bereits 1.300 Tage dauere, das Gesamtverfahren sogar 2.000 Tage. Nun aber habe man lange genug gewartet. Es scheint, als wollten die ÖBB das Projekt schnellstmöglich realisieren: Noch diesen Herbst soll mit dem Bau der Verbindungsbahn begonnen werden. Das berichten die ÖBB nach einer „ersten Grobprüfung“ des Erkenntnisses.
Ursprünglich hätte der Baustart schon vergangenen Herbst erfolgen sollen, der Prozess verhinderte dies allerdings. Die Planungen mussten deshalb evaluiert und angepasst werden, heißt es von den ÖBB. „Insbesondere die Wechselwirkungen mit anderen laufenden und geplanten Infrastrukturmaßnahmen in und um Wien sind dabei zu berücksichtigen.“ Erste Vorbereitungen sollen laut ÖBB schon im Februar beginnen.
Als „überfällig“ bezeichnete Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) die Entscheidung des BVwG. „Es ist absolut inakzeptabel, dass mit jahrelangen Gerichtsverfahren so wichtige Öffi-Projekte verschleppt werden.“ Zudem wies Sima darauf hin, dass der Ausbau der Verbindungsbahn ein „wichtiger Bestandteil“ für die Realisierung des 2-Linien-S-Bahn-Rings um die Stadt sei.
Ende der Causa?
Die Prozessgegner befanden sich am Donnerstagabend auf der anderen Seite des Gefühlsspektrums. „Enttäuscht“ sei man davon, wie wenig darauf eingegangen wurde, was der Bevölkerung wichtig sei, so Peter Pelz von der Initiative „Verbindungsbahn besser“. Mehr konnte man auf Anfrage des KURIER vorerst noch nicht sagen: Man müsse sich erst einlesen. Das Erkenntnis ist mehr als 500 Seiten lang.
Dass die Causa damit wirklich zu Ende ist, steht noch nicht fest. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof – also das höchste Verwaltungsgericht – zugelassen. Erklärt wird das damit, dass die Entscheidung des BVwG für den Bau der Verbindungsbahn „von einer Reihe von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung“ abgehangen habe. Die Entscheidung kann also bekämpft werden.
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