Verbindungsbahn: Gerichtshof erkennt keine aufschiebende Wirkung
Seit Jahren war der Ausbau der Verbindungsbahn zwischen den Bahnhöfen Hütteldorf und Meidling ein Thema für die Gerichte.
Der nächste Meilenstein im Fall der Verbindungsbahn ist erreicht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat laut Mein Bezirk eine erste Entscheidung getroffen: Der von Umweltschützern und Projektgegnern eingebrachte Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde abgelehnt. Für das Projekt heißt das: Die Vorarbeiten können weitergehen, der Baustart im Herbst bleibt realistisch.
Das war nicht immer so. Seit Jahren war der Ausbau der Verbindungsbahn zwischen den Bahnhöfen Hütteldorf und Meidling ein Thema für die Gerichte. Wie der KURIER berichtete, fiel nach langem Warten Ende Jänner schließlich die Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG): Unter Auflagen darf das Vorhaben umgesetzt werden, hieß es.
Mitglieder von Anrainer- und Umweltschutzorganisationen haben gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Gleichzeitig hat die Initiative einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt.
Öffentliches Interesse
Letztgenanntem Antrag wurde, wie Mein Bezirk berichtet, nicht stattgegeben.
In der Erkenntnis verwies der VfGH laut Medienbericht auf die überwiegenden öffentlichen Interessen. Das Projekt leiste einen wesentlichen Beitrag zur Kapazitätssteigerung im öffentlichen Nahverkehr, verbessere die Versorgungssicherheit und unterstütze die Klimaziele. Auch die naturschutzrechtlichen Bedenken wurden in der Interessenabwägung nicht als ausreichend angesehen, um die Bauarbeiten vorläufig zu stoppen. Der wirtschaftliche Schaden bei einer weiteren Verzögerung sei außerdem enorm, berichtet Mein Bezirk.
Kommentare