Verbindungsbahn: Bürgerinitiative zieht vor den Verfassungsgerichtshof
Über Jahre hinweg war die Verbindungsbahn ein Fall fürs Gericht. Die ÖBB und mehrere Bürgerinitiativen stritten sich darum, ob der Ausbau des Abschnitts zwischen den Bahnhöfen Hütteldorf und Meidling wie von den ÖBB geplant durchgeführt werden soll. Nach langem Warten fiel Ende Jänner schließlich die Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG): Unter Auflagen darf das Vorhaben umgesetzt werden, hieß es.
Ein Ende war der Causa damit aber noch nicht gesetzt, stattdessen folgt ein weiterer Akt: Die Verbindungsbahn wird nun ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.
Baustart im Herbst?
Wie die Mitglieder der Bürgerinitiative „Verbindungsbahn besser“ in einer Aussendung mitteilen, haben sie gegen die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. „Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, da das Verfahren von zahlreichen Unklarheiten geprägt war. Neben der umstrittenen Einstufung der Verbindungsbahn als Hochleistungsstrecke, zu niedrig gemeldeter Zahlen notwendiger Baumfällungen und der fehlenden Wiederherstellung gleichwertiger Bahnquerungen gibt es weitere Grundrechtsfragen, die es höchstgerichtlich zu klären gilt“, sagt Peter Pelz, Sprecher der Initiative.
Gleichzeitig hat die Initiative einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt. Verhindert werden soll damit, dass die ÖBB wie geplant im Herbst mit den Bauarbeiten beginnen. Die Initiative befürchtet dadurch „irreversible Auswirkungen“. Erste Baumfällungen hätten sogar schon stattgefunden, heißt es in der Aussendung.
In der Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts war im Jänner zu lesen, dass bereits während des Verfahrens Änderungen am Projekt vorgenommen wurden und zusätzliche Maßnahmen vorgeschrieben worden sind. Die Anpassungen seien ausreichend gewesen, hieß es.
Vonseiten des Verfassungsgerichtshofs wird bestätigt, dass nun Beschwerde gegen das Projekt der ÖBB eingereicht wurde und auch ein Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt wurde. Bis die Entscheidung über Letzteren fallen werde, werden aber wohl Wochen vergehen, so eine Sprecherin.
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