Strafprozess gegen Ex-Kicker Naumoski endete mit Schuldspruch

Ilco Naumoski spielte jahrelang für Mattersburg.
Der ehemalige Mattersburg-Profi bekam wegen Raufhandels, Körperverletzung und Sachbeschädigung eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten.

Der frühere Bundesliga-Spieler des SV Mattersburg, Ilco Naumoski, hat in seinem Strafprozess am Wiener Straflandesgericht am Mittwoch eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten ausgefasst. Es ging um eine Schlägerei vor einem Wiener Nachtlokal und um einen Faustschlag nach einem Fußballmatch. Naumoski nahm das Urteil an.

Prozessgegenständlich waren neben der Rauferei vor der Bar im Sommer 2015 auch ein unschöner Zwischenfall nach einem Match zwischen dem SC Wiener Neustadt und Mattersburg vom Dezember 2010, das die Burgenländer nach einem späten Treffer unglücklich mit 0:1 verloren. Naumoski soll nach dem Schlusspfiff beim Abgang Richtung Kabine dem ihm entgegenkommenden Zeugwart der gegnerischen Mannschaft einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. "Ich war sehr perplex", meinte dieser im Zeugenstand. Der Zeugwart erlitt eine Kieferprellung, eine Gehirnerschütterung und einen Tinnitus.

"Was schaust?"

Noch gewalttätiger soll der 32-Jährige vor seinem Stammlokal in der Ottakringer Straße geworden sein, als ihn ein 24 Jahre alter Lokalbesucher im Scherz und unter Alkoholeinfluss halblustig ansprach. Nach einem knappen "Was schaust?" soll Naumoski gemeinsam mit zwei Bekannten auf den Mann losgegangen sein. "Ich hab' einen Schlag auf den Kopf bekommen. Ich kann mich an nix erinnern. Ich war bewusstlos", offenbarte der 24-Jährige im Zeugenstand.

Naumoski - er gewann mit dem GAK 2004 den österreichischen Meistertitel und wurde im selben Jahr Pokalsieger, später war er auch im mazedonischen Nationalteam tätig - wurde wegen Körperverletzung und Raufhandel verurteilt. Zudem fasste er eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung aus, die er mit seinem Auto in Wiener Neustadt begangen hatte. Neben der bedingten Strafe muss Naumoski für die kommenden drei Jahre eine Bewährungshilfe in Anspruch nehmen, urteilte Richterin Martina Krainz.

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