Das Deserteursdenkmal am Ballhausplatz

© KURIER/Gerhard Deutsch

Wien

Deserteursdenkmal mit Rednerpult: Kein Verstoß

Das Denkmal ist von Seiten des Künstlers als begehbares Monument gedacht.

02/11/2016, 09:44 AM

Eine Demonstration gegen Flüchtlinge hatte im November 2015 für Aufregung gesorgt, weil das Rednerpult ausgerechnet am Wiener Deserteursdenkmal am Ballhausplatz, das die Opfer der NS-Militärjustiz würdigen soll, gestanden war.

Wie das Innenministerium nun in einer Anfragebeantwortung bekannt gab, war die Aufstellung des Pultes erlaubt und hat gegen keine Bestimmung verstoßen.

Begründung: Das Denkmal wurde vom Künstler als begehbares bzw. zu erkletterndes Monument konzipiert.

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