Deserteursdenkmal mit Rednerpult: Kein Verstoß

Das Deserteursdenkmal am Ballhausplatz
Das Denkmal ist von Seiten des Künstlers als begehbares Monument gedacht.

Eine Demonstration gegen Flüchtlinge hatte im November 2015 für Aufregung gesorgt, weil das Rednerpult ausgerechnet am Wiener Deserteursdenkmal am Ballhausplatz, das die Opfer der NS-Militärjustiz würdigen soll, gestanden war.

Wie das Innenministerium nun in einer Anfragebeantwortung bekannt gab, war die Aufstellung des Pultes erlaubt und hat gegen keine Bestimmung verstoßen.

Begründung: Das Denkmal wurde vom Künstler als begehbares bzw. zu erkletterndes Monument konzipiert.

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