Wien: De-facto-Fahrverbot für Lkw ohne Abbiegeassistenten
Wien setzt restriktive Maßnahmen gegen Lkw ohne Abbiegeassistenten: Im Frühjahr 2020 soll ein Rechtsabbiegeverbot für alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen, die über kein entsprechendes System verfügen, mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft treten, kündigte Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne) gegenüber der APA an. Das komme einem De-facto-Fahrverbot für betroffene Gefährte gleich.
Die EU schreibt eine verpflichtende Ausstattung für Lkw mit Abbiegesystemen für neue Fahrzeugtypen ab 2022 und für neu zugelassene Fahrzeuge ab 2024 vor. Hebein dauert das offenbar zu lange. "Die Sicherheit im Straßenverkehr, vor allem von Kindern, steht an erster Stelle und darf nicht hinausgezögert werden. Deshalb habe ich ein Ermittlungsverfahren zur Einführung des Rechtsabbiegeverbots für schwere Lkw beauftragt", sagte sie.
Die Ressortchefin will die Regelung, die formal eine Verordnung durch die MA 46 (Verkehrsorganisation) sein wird, im Frühjahr 2020 umsetzen. Es werde aber eine Übergangsfrist geben, hieß es auf Nachfrage im Hebein-Büro. Denkbar sei etwa ein Jahr. Spätestens ab Frühjahr 2021 müssten damit endgültig alle Lkw-Schwergewichte in Wien mit Abbiegesystemen ausgestattet sein - und zwar unabhängig davon, ob sie in der Stadt selbst oder woanders zugelassen sind.
Gilt auch für stadteigenen Fuhrpark
Das Interessante: Auch alle entsprechenden Fahrzeuge des stadteigenen Fuhrparks fallen unter die Vorgabe. "Auch die Stadt muss nachrüsten", sagte ein Hebein-Sprecher. Das gelte auch für die rund 300 Müllfahrzeuge der MA 48. Diese fallen in die Zuständigkeit von SPÖ-Stadträtin Ulli Sima. Dort hatte man in den vergangenen Monaten immer wieder Bemühen signalisiert, eine Umrüstung vornehmen zu wollen, allerdings wiederholt darauf verwiesen, dass die verfügbaren Systeme noch nicht optimal für den Echtbetrieb und folglich fehleranfällig seien.
Das von Hebein nun in Auftrag gegebene sogenannte Ermittlungsverfahren ist gewissermaßen die Vorarbeit für die eigentliche Verordnung. Relevante Stellen der Stadt sowie Arbeiter- und Wirtschaftskammer, Kuratorium für Verkehrssicherheit, Landespolizeidirektion, Autofahrerclubs und Interessensvertretungen von Radfahrern und Fußgängern werden miteinbezogen. Im Zuge dessen wird etwa genau festgelegt, welche Anforderungen die akzeptierten Assistenten haben müssen oder wie hoch das Strafmaß bei Verstößen sein wird. Dieser Prozess wird ungefähr ein halbes Jahr dauern, sodass bis etwa Frühjahr 2020 die Verordnung erfolgen kann. Das Verbot wird dann im Amtsblatt und via Zusatztafel an den Ortstafeln veröffentlicht. Kontrollieren wird jedenfalls die Polizei.
Möglich wegen Novelle
Selbstständig handeln kann Wien dank einer Novelle der Straßenverkehrsordnung. Denn die StVO gibt Gemeinden die Möglichkeit, Rechtsabbiegeverbote für Lkw über 7,5 Tonnen ohne Abbiegeassistenten im gesamten Ortsgebiet, in Teilen davon oder in näher bestimmten Gebieten zu erlassen. Für Hebein hat aber nur eine flächendeckende Umsetzung Sinn. Alles andere wäre zu unübersichtlich und habe außerdem nicht den gewünschten Effekt.
Daten des Verkehrsressorts zufolge sterben pro Jahr rund 20 Personen im Wiener Straßenverkehr. Davon wiederum sind die Hälfte entweder Radfahrer oder Fußgänger. Von diesen wiederum kommt rund ein Fünftel infolge einer Kollision mit einem rechtseinbiegenden Lkw zu Tode. "Abbiegeassistenten ersetzen keine menschlichen Beifahrerinnen und Beifahrer, aber sie können das Risiko beim Rechtseinbiegen verringern", verwies Hebein auf die durch die Fahrzeugbeschaffenheit per se schlechte Sicht etwa auf Zebrastreifen auf der Beifahrerseite. Da der frühere Verkehrsminister und jetzige FPÖ-Chef Norbert Hofer keine verpflichtende Ausstattung für ganz Österreich zustande gebracht habe, nutze sie nun ihre Möglichkeiten in Wien, betonte die Stadträtin.
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