Kippen des Rauchverbots: Wien bringt Verfassungsklage ein

Kippen des Rauchverbots: Wien bringt Verfassungsklage ein
SPÖ-Stadträte kündigen an, gegen die von der Regierung erteilte Raucherlaubnis in der Gastronomie juristisch vorzugehen.

Wien lässt das Rauchergesetz von den Höchstrichtern prüfen: Umweltstadträtin Ulli Sima und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (beide SPÖ) haben am Montag in einer Pressekonferenz den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) angekündigt. Damit soll die von der Bundesregierung erteilte Raucherlaubnis in der Gastronomie gekippt werden. Die jetzige Regelung würde nicht funktionieren, das würden Messungen und Kontrollen belegen, erklärte Sima. Die "Retropolitik" der Bundesregierung lasse Österreich zum Aschenbecher Europas werden. Sima verwies auch auf jüngste Kontrollen in Nichtraucherbereichen von gemischten Lokalitäten. Dort sei die Belastung deutlich höher als erlaubt. In 62 Prozent der Überprüfungen seien Verstöße registriert worden.

Argumentiert wird das Vorgehen in Sachen Rauchergesetz vor allem mit der - jedenfalls nach Ansicht Wiens - bestehenden Ungleichbehandlung. Denn es würden Arbeitnehmer an allen anderen Arbeitsstätten vor Passivrauch geschützt, in der Gastronomie jedoch nicht. Weiters wird bekrittelt, dass Kinder und Jugendliche, die noch nicht rauchen dürfen, trotzdem Zugang zu den Lokalen hätten.

ÖVP und FPÖ hatten im Nationalrat das eigentlich ab dem 1. Mai geltende Rauchverbot rückgängig gemacht. Seither darf unter bestimmten Voraussetzungen in Lokalen weiter gequalmt werden. Die Ärztekammer hat dagegen ein Volksbegehren eingeleitet. "Don't smoke" brachte für die Einleitung 591.146 Unterstützungserklärungen zustande, die offizielle Eintragungswoche wurde mit 1. bis 8. Oktober festgelegt.

Abstraktes Normenkontrollverfahren

Laut Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk wird der VfGH im Rahmen eines "abstrakten Normenkontrollverfahrens" mit der Materie beschäftigt. Das bedeutet, dass nicht anhand eines Einzelfalls geprüft wird. Funk bezweifelt, dass die gesetzliche Maßnahme - also die Aufhebung des Rauchverbots - ohne Auswirkungen bleibt: "Es ist davon auszugehen, dass es zu Konsequenzen kommt, also dass es schwerwiegende Gesundheitsbelastungen gibt."

Von einer "Angemessenheit" der Regelung könne keine Rede sein, zeigte er sich überzeugt. Es bestehe vielmehr eine Gefahr für alle Gäste, da auch die Nichtraucherbereiche betroffen seien. Die Verschlechterung sei nicht sachlich begründet und damit verfassungswidrig. Maßgeblicher Ansatzpunkt der Klage ist jedoch das Thema Ungleichbehandlung. Die für die Gastronomie definierte Ausnahme vom Rauchverbot am Arbeitsplatz sei unzulässig, ist man im Wiener Rathaus überzeugt. Es sei nicht ersichtlich, warum es dem Personal dort zuzumuten sei, von Passivrauch in Mitleidenschaft gezogen zu werden.

Voller Nichtraucherschutz

Laut Sima wird die Klagseinbringung am 12. Juni in einer Sitzung der Wiener Landesregierung erfolgen. Formal erfolgt die Anrufung des Höchstgerichts nämlich vom Land und nicht von der Stadt Wien. Einig war man sich heute, dass eine Aufhebung vollen Nichtraucherschutz und nicht nur eine teilweise Änderung der Regelung bringen würde.

"Die Freiheit des Einzelnen hat Grenzen", betonte auch Gesundheitsstadtrat Peter Hacker ( SPÖ) - der sich selbst als "bekennender Raucher" bezeichnete. Sein Vorgehen stünde in keinem Widerspruch zu seiner eigenen Sucht. Und er verwies ebenfalls auf internationale Beispiele: "In fast allen Ländern Europas ist es selbstverständlich, dass man in Lokalen nicht mehr rauchen darf."

Wirtevertreter verärgert

Anders sehen das die Wiener Wirtevertreter. Man lehne die Klage entschieden ab, erklärten der Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer, Peter Dobcak, und Kaffeehäuser-Vertreter Wolfgang Binder am Montag in einer Aussendung. Sie kritisierten eine "erneute Kehrtwendung".

"Der Gastronomie liegt der Nichtraucherschutz am Herzen, das steht außer Frage. Wir sind aber weiterhin überzeugt, dass der mündige Bürger selbst wählen kann, ob er ein Raucherlokal aufsuchen möchte oder nicht", befand Binder. Auch seien Konflikte mit den Anrainern vorprogrammiert, wenn Raucher aus den Lokalen verdrängt würden.

"Und das Argument, dass sich die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz und somit ihre Arbeitsbedingungen nicht aussuchen könnten, ist in Zeiten wie diesen quasi nicht vorhanden. Denn Mitarbeiter werden in der Gastronomie händeringend gesucht und somit kann jeder sich sehr wohl aussuchen, ob er oder sie in einem rauchfreien oder einem Raucherbetrieb arbeiten möchte", fügte Dobcak hinzu.

Man wolle endlich Rechtssicherheit: "Es soll nicht laufend auf dem Rücken der Gastronomie ein ideologischer Streit ausgetragen werden. Wir möchten uns aber auf politische Aussagen verlassen und uns endlich wieder in Ruhe auf unsere eigentliche Kerntätigkeit konzentrieren können."

Chronologie: Seit 25 Jahren Diskussion um qualmfreie Gastronomie

Das ab Mai 2018 vorgesehene Rauchverbot in der Gastronomie wurde von der ÖVP-FPÖ-Regierung abgesagt. Seit einem Viertel Jahrhundert wird in Österreich über dieses Thema diskutiert:

6. September 1992: Gesundheitsminister Michael Ausserwinkler (SPÖ) präsentiert in der ORF-"Pressestunde" mehrere Vorhaben gegen das Rauchen. In der Gastronomie sollen demnach Nichtraucherzonen geschaffen werden.

12. August 2004: Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) und der Obmann der Gastronomiesparte in der Wirtschaftskammer, Helmut Hinterleitner, geben die Einführung einer freiwillige Selbstverpflichtung bekannt: 30 Prozent der heimischen Speiselokale sollen bis Ende 2004 "rauchfreie Zonen" einrichten, bis Ende 2006 soll der Anteil auf 90 Prozent gesteigert werden.

18. April 2007: Das Gesundheitsministerium unter Andrea Kdolsky (ÖVP) kündigt nach Evaluierung der freiwilligen Selbstverpflichtung für die räumliche Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern eine gesetzliche Regelung an.

31. Oktober 2007: Das Vorhaben, mit 1. Jänner 2008 das Tabakgesetz zu verschärfen, scheitert. Es gibt keine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ, Kdolsky verzichtet vorläufig auf ein Gesetz. Eine sechsmonatige Nachdenkpause wird vereinbart.

30. April 2008: Die Koalition unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) präsentiert im Ministerrat ihre Bestimmungen zum Nichtraucherschutz. Demnach soll ab 2009 ein grundsätzliches Rauchverbot in der Gastronomie gelten, unter bestimmten Voraussetzungen ist das Rauchen in abgeschlossenen Zimmern aber gestattet.

1. Jänner 2009: Mit dem Tabakgesetz tritt ein "grundsätzliches" Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Ausnahmen gibt es allerdings für abgetrennte Raucherzimmer, kleine Gaststätten und Betriebe, die wegen der neuen Regelung einen Umbau durchführen.

30. Juni 2010: Die Übergangsfrist für Umbauarbeiten und Sondergenehmigungen ist zu Ende. Somit dürfen Gastronomen Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist.

10. April 2015: Die Regierung einigt sich auf ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) präsentieren den entsprechenden Gesetzesentwurf. Betriebe, die freiwillig bereits bis zum Juli 2016 auf rauchfrei umstellen, können als besonderen Anreiz eine "Prämie" in Höhe des Restbuchwerts erhalten.

10. Oktober 2017: Vor der Nationalratswahl werden innerhalb der FPÖ Stimmen gegen das absolute Rauchverbot laut. Man würde sich bei Koalitionsverhandlungen dafür einsetzen, dass das derzeit geltende Gesetz nicht verändert wird.

11. Dezember 2017: ÖVP und FPÖ einigen sich bei den Regierungsverhandlungen auf eine Raucherregelung nach "Berliner Modell". Das ab Mai 2018 ursprünglich geplante absolute Rauchverbot in der Gastronomie kommt demnach nicht. Gäste können weiter in abgetrennten Räumlichkeiten Zigaretten konsumieren. Zugleich wird der Nichtraucherschutz für Jugendliche verstärkt.

2. Februar 2018: Die Ärztekammer meldet ihr Volksbegehren an, um das Rauchverbot in der Gastronomie doch durchzusetzen. Bis zur im April zu Ende gehenden sechswöchigen Unterstützungsphase werden bereits 591.146 Stimmen gesammelt. Als Eintragungswoche für das Begehren selbst wird schließlich der 1. bis 8. Oktober festgelegt.

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