Welterbe Heumarkt: UNESCO wehrt sich gegen SPÖ-Verbalattacke

Derzeit steht das Hochhaus am Heumarkt nur im Modell: Die Bebauungspläne brachten Wien auf die rote Liste der Welterbestätten
Die Organisation nimmt vor der entscheidenden Sitzung in Riad zu Wiener Rundumschlag Stellung.

Die Verantwortlichen bei der UNESCO üben sich gerne in Zurückhaltung. Ein bisschen muss man also zwischen den Zeilen lesen – wer das tut, für den ist die Botschaft der Welterbehüter aber umso klarer: Die Österreichische UNESCO-Kommission hat der Wiener SPÖ eine Rüge erteilt.

Es ist eine Reaktion auf die schweren Vorwürfe, die der rote Welterbebeauftragte Ernst Woller am Sonntag im KURIER gegen die Institution erhoben hat. Vorausgegangen ist der Verbalattacke des SPÖ-Landtagspräsidenten ein politischer Streit unter den Koalitionspartnern Neos und SPÖ. Und zwar über die Frage, ob das umstrittene Heumarkt-Projekt, das Wien den Welterbe-Status kosten könnte, ohne Umweltverträglichkeitsprüfung im Landtag abgesegnet werden soll.

 Mehr lesen: Wien soll auf Roter Liste bleiben

Woller ärgerte sich im KURIER-Gespräch nicht nur über die Neos, sondern gleich auch über die UNESCO. Er bezeichnete sie als „undurchschaubare, unsagbar komplizierte, schwerfällige Organisation“ die seit Jahren versuche, „den heimischen Rechtsstaat auszuhebeln, Bescheide zu behindern und Wien zu gängeln“. Zudem habe die UNESCO „gar keine rechtliche Grundlage, in Wien mitzuentscheiden“.

Welterbehüter schlagen zurück

Harte Worte, die man so nicht stehen lassen wollte. Die UNESCO-Kommission repliziert auf Woller jetzt in einem umfassenden Statement, das sie auf ihrer Webseite veröffentlicht hat: „Die völkerrechtlich bindende Welterbekonvention sieht konkrete Regulatorien und transparente Procedere vor, die von den Vertragsstaaten erarbeitet, beschlossen und akzeptiert wurden“, stellt man in dem Statement klar. In nur einem Satz weist man den SPÖ-Politiker so gleich mehrfach in die Schranken.

Weiter heißt es: „Durch die Unterzeichnung bzw. Ratifizierung des Völkerrechtsvertrages hat sich die Republik Österreich in ihrer Gesamtheit im Sinne einer Selbstverpflichtung zu dessen Zielen und den entsprechenden Regulatorien bekannt.“

Streit über Experten

Nach den Regeln der Konvention sei es „dem Welterbekomitee vorbehalten, über die Aufnahme in die Liste des Welterbes, aber auch über notwendige Schutzmaßnahmen, die Einschreibung in die ‚Liste des gefährdeten Welterbes‘ oder in letzter Konsequenz über die Streichung von der Liste zu entscheiden“. Die Basis für diese Entscheidungen „bilden in den Regulatorien vorgesehene Empfehlungen seitens internationaler Expertengremien“. Auch das eine subtile Replik auf Woller: Er hatte die Qualität der Expertengutachten angezweifelt.

Auch den Vorwurf, „den nationalen Rechtsstaat auszuhebeln“, will die UNESCO nicht stehen lassen: „Fragen der nationalen Gesetzgebung und Vollziehung, also der Bauordnung, des Widmungswesens oder der Denkmalschutzgesetzgebung obliegen ausschließlich der Republik Österreich bzw. deren Gebietskörperschaften“, heißt es in dem Schreiben. Die nationalen Rechtsinstrumente seien aber „so zu gestalten und anzuwenden, dass die Ziele des völkerrechtlichen Vertrags ihre Erfüllung finden“.

Wie es mit dem gefährdeten Weltkulturerbe-Status der historischen Innenstadt weitergeht, soll sich am 13. September bei der UNESCO-Sitzung in Riad entscheiden. Woller wird mit einer Delegation aus Österreich anwesend sein – wie freundlich er empfangen wird, ist offen.

Kommentare