Was Lehrer laut Gesetz dürfen und was nicht

Im Schulalltag sollten nicht die Gesetze, sondern die Pädagogik zählen.
Tadeln, Verwarnen, Suspendieren stehen als Erziehungsmittel zur Verfügung.

Scheitelknien oder Ohrfeigen sind längst aus dem Schulalltag verbannt. Das heißt aber nicht, dass eine angespannte Situation zwischen Lehrkraft und Schüler nicht eskalieren kann: „Eine Handgreiflichkeit wie in Ottakring ist ein Extremfall. Ich halte das für kein Massenphänomen“, sagt Michael Sörös (Bildungsdirektion Wien).

Er weiß, was Schüler, Lehrer und Direktoren von Rechts wegen dürfen und was sie bleiben lassen müssen – das definiert das Schulunterrichtsgesetz. Wie man dieses auslegt, kann natürlich zum Streitfall werden. Beispiel: Kollektive Strafen und Nachsitzen sind verboten. Erlaubt ist, Schüler im Klassenverband am Nachmittag Versäumtes nachlernen zu lassen. Außer Zweifel steht: Anspucken und Rempeleien zwischen Schüler und Lehrer fallen aus dem Rahmen.

Beziehungsarbeit am wichtigsten

Was im Alltag aber zählt, sind oft nicht die Gesetze, sondern Pädagogik: „Am wichtigsten ist Beziehungsarbeit“, sagt Sörös. „Wenn auf beiden Seiten Fehler gemacht werden, kommt es zum Konflikt.“ Ist das Klima gut, entschuldigt man sich – und das wird akzeptiert. Das setzt natürlich viel Fingerspitzengefühl voraus. Was sich bei einem Lehrer wie eine Beleidigung anhört, klingt beim anderen wie angemessene Kritik.

„Beschimpfungen gehen aber auf gar keinen Fall. Man kann andere Erziehungsmittel anwenden“, sagt Sörös, der im KURIER-Bildungsbeirat sitzt. Bei Verstößen hat das Gesetz eine genaue Reihenfolge vorgesehen: Zuerst spricht der Lehrer eine Rüge aus. Fruchtet die nicht, folgt eine Verwarnung durch den Klassenvorstand, danach durch den Direktor. In letzter Instanz kann eine Disziplinarkonferenz einberufen werden. Mit am Tisch: der Schüler, seine Eltern, alle Lehrer der Schule sowie die Vertreter des Schulgemeinschaftsausschusses. Im besten Fall sind alle Entgleisungen schriftlich dokumentiert.

„Eine Suspendierung – des Schülers oder des Lehrers – ist eine Sicherheitsmaßnahme, kein Ausschluss“, erklärt Sörös. Er hält nichts von schnellen Urteilen und „Entscheidungen aus der Hüfte“. Die Suspendierung sei ein erster Schritt zur Entflechtung. Sie verschafft die nötige Zeit, um ein klares Bild zu schaffen.

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