Warum Wien weiter auf der roten Liste der UNSECO bleibt

Warum Wien weiter auf der roten Liste der UNSECO bleibt
Das Welterbekomitee hat den Entscheidungsentwurf für die Stätte "Historisches Zentrum von Wien" veröffentlicht.

Wien bleibt auf der roten Liste. Das ist zumindest das Ergebnis des Entscheidungsentwurf. Dieser ist stets Basis für die Entscheidungen bei der jährlichen Tagung des UNESCO-Welterbekomitees und wurde nun veröffentlicht.

Laut dem Entwurf wird die bisherige Einschätzung bestätigt, dass der außergewöhnliche universelle Wert des historischen Zentrums Wiens durch die städtebaulichen Entwicklungen der vergangenen Jahre äußerst gefährdet ist. Zuletzt eben besonders durch das umstrittene Bauprojekt am Heumarkt.

"Hinzu kommen das Fehlen eines operativen Managementplans, die unzureichende Verankerung des Welterbes in den Stadtplanungsinstrumente sowie die mangelnde Rücksicht auf die historische Baubsubstanz bzw. die historische Stadtlandschaft", heißt es.

Dass die Bundesregierung bereits im Vorjahr reagiert und erste Lösungsvorschläge erarbeitet hat, sei in dem Entscheidungsentwurf bereits berücksichtigt worden.

Zeit zu handeln

Mit dem Entscheidungsentwurf hat Österreich nun Zeit, die im April an die UNESCO kommunizierten Maßnahmen umzusetzen, sagt Sabine Haag, Präsidentin der Österreichischen UNESCO-Kommission.

Das heißt: Ein geeigneter Managementplan muss her und es brauche dringend bessere Stadtplanungsinstrumente. Was das Projekt Heumarkt betrifft, muss die Stadt Wien die Pläne wie schon zuvor gefordert abändern.

Unterschutzstellung gefordert

Auch beim Schwarzenberggarten sowie den historischen Dächern in der Welterbezone fordert die UNESCO eine Unterschutzstellung. Im Falle der Projekte am Karlsplatz, des Wienmuseums und des Winterthur-Gebäudes wird Österreich ersucht, die finalen Pläne zu übermitteln und mit dem Welterbezentrum und ICOMOS International abzustimmen.

Fahrplan

Damit das historische Zentrum von Wien wieder von der Roten Liste des gefährdeten Welterbes genommen werden kann, verlangt die UNESCO nun einen "Fahplan", in dem die nächsten konkreten Schritte und Maßnahmen der Republik aufgelistet sind. Diese müssen zudem erfüllt werden.

Die offizielle Tagung findet von 30. Juni bis 10. Juli in Baku, Aserbaidschan, statt. Die Weltkulturerbestätte Wien muss da aber noch nicht diskutiert werden. Sie bleibt auf der roten Liste.

Historie

Zur Erinnerung: Im Sommer 2017 hat die UNESCO das Historische Zentrum von Wien auf die rote Liste gesetzt. Dies war eine Reaktion auf geplante Projekt am Heumarkt-Areal. Dieses widerspricht aufgrund seines 66-Meter-Turms und seiner Masse den Richtlinien der UNESCO

Die Welterbekomission hat wiederholt betont, wie sie zu dem Projekt steht und hat klar gemacht, dass sie eine Beibehaltung der aktuellen Höhe wünscht (43 Meter). Dennoch hat die Stadt Wien das Projekt vorangetrieben und im Juni 2017 den Flächenwidmungsplan für das Gelände umgewidmet. Darauf folgte die Verwarnung der UNESCO.

Die letzte türkis-blaue Regierung hat sich dann des Themas angenommen, schließlich war es eine Möglichkeit, auf Verfehlungen des rot-grünen Wiens hinzuweisen.

Warum Wien weiter auf der roten Liste der UNSECO bleibt

Die Gutachter heißen das geplante Projekt nicht gut

Drei-Stufen-Plan

Der damalige Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) hat einen Drei-Stufen-Plan erstellt. Vergangenes Jahr gab es Expertenworkshops, eine „Heritage Impact Assessment Studie“ (Analyse über die Welterbestätte, Anm.) und die Prüfung der Welterbestätte durch eine Advisory Mission (Beratungsmission, Anm).

Die Ergebnisse der Studien wurden vor einigen Wochen veröffentlicht und machten einmal mehr deutlich, dass das Heumarkt-Projekt in seiner aktuell geplanten Version den Welterbetitel gefährdet.

Die Stadt Wien kündigte daraufhin an, weiter die Gespräche mit der UNESCO zu suchen. Gleichzeitig laufen die Vorarbeiten des Projekts weiter.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Indes ist eine andere Komponente dazugekommen: Das Bundesverfassungsgericht hat im April bekannt gegeben, dass sich das Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen muss. Die Stadt Wien sowie der Investor sind dagegen in Berufung gegangen.

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