Volkszorn und Fakten nach Urteil gegen Asylwerber

Polizei am Donauinselfest
Der Fall um eine versuchte Vergewaltigung am Donauinselfest lässt den Volkszorn in den Sozialen Medien hochgehen, sogar der Bundeskanzler meldete sich zu Wort. Was ist wirklich passiert?

(Update 15:54: Die Staatsanwaltschaft meldet Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil an)

Staatsanwaltschaft hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet

Auf den ersten Blick ist es kein Urteil, das für Aufsehen sorgen würde. Trotzdem waren die Sessel der ersten beiden Reihen im Verhandlungssaal 211 im Wiener Straflandesgericht mit „Presse“-Zetteln beklebt. Trotzdem warteten TV-Teams vor dem Saal. Trotzdem waren die Poster nach Verkündung des Urteils empört. Ein User im Standard-Forum fragt sich, ob er „dexter (ein Serienkiller aus einer US-Serie, Anm.) spielen“ soll, „andere Leute wie meine Wenigkeit würden ihm einfach was abschneiden“, schlägt ein Zweiter vor und „Als gesetzestreue Buerger wuensche ich mir selbstverstaendlich nicht, dass dieses Kretin in den 6 Monaten Haefn am eigenen Leib erfaehrt, wie "lustig" es ist, vergewaltigt zu werden. Schon gar nicht taeglich. Mehrfach.“ schreibt ein Dritter.

Das Urteil, das sie erregt, lautet 18 Monate wegen geschlechtlicher Nötigung für einen bislang Unbescholtenen, 12 davon werden bedingt nachgelassen – weil für den Angeklagten zahlreiche Milderungsgründe, aber keine strafverschärfenden geltend gemacht werden können. Es ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft dagegen beruft. Der Fall, der dahinter steht, erzählt viel über Österreich im Jahr 2017.

Wodka und Wein

Nicht nur, weil er sich am Donauinselfest zugetragen hat. Dort feiert am Freitag, den 23. Juni diesen Jahres, die slowakische Austauschstudentin Sonia K. (Name geändert) nach einer harten Prüfungswoche mit ihren Freundinnen. Sie hatte schon die ganze Woche wenig gegessen und viel gelernt, auf nüchternen Magen ein paar Gläser Wein getrunken. Auch Belal L. (Name ebenfalls geändert) ist am Donauinselfest. Der heute 19-Jährige Afghane hatte über den Tag ein Viertel einer Wodkaflasche geleert, nicht nur in Sachen Alkoholkonsum integrierte er sich rasch: Er hatte vom AMS eine Arbeitsbewilligung erteilt bekommen, obwohl sein Asylantrag noch nicht beschieden ist; er besuchte freiwillig einen zusätzlichen Deutschkurs.

Volkszorn und Fakten nach Urteil gegen Asylwerber
Revellers attend a concert of Mando Diao at Donauinselfest open air festival in Vienna, Austria, June 24, 2017. REUTERS/Leonhard Foeger

Er ist betrunken, sie ist betrunken; beide sind kurz vor 23:00 vor der Krone-Hit-Bühne und tanzen. Von allem, was danach passiert, gibt es drei unterschiedliche Interpretationen desselben Geschehens: Jene von Belal, jene von Sonia und jene der Polizei. Die war bereits darüber alarmiert, dass „afghanisch und nordafrikanisch aussehende Jugendliche“ Mädchen antanzen und begrapschen würden – jedem kommt hier sofort die Silvesternacht in Köln in den Sinn.

Die Nachwehen von Köln

Die Vorfälle in der Nacht vom 31. Dezember 2015 auf den 1. Jänner 2016, als es dort zu zahlreichen sexuellen Übergriffen durch junge Männer aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum kam, änderte den Diskurs über Flüchtlinge in Deutschland und Österreich massiv. „Seitdem kommt es teilweise so rüber, als wäre jeder junge männliche Asylwerber ein potentieller Vergewaltiger, obwohl es zum Beispiel am Oktoberfest jedes Jahr hunderte sexuelle Übergriffe von Deutschen gibt, von denen die meisten nie angezeigt werden“, sagt die Wiener Strafrechtsprofessorin Katharina Beclin.

Tatsächlich stiegen auch die Anzeigen wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung – darunter fallen Vergewaltigungen, geschlechtliche Nötigungen und sexueller Missbrauch – 2016 im Vergleich zum Jahr davor um 15 Prozent von 2376 Anzeigen auf 2732. Dafür gibt es zwei mögliche Erklärungen: Es wurden mehr Delikte begangen oder es wurden einfach mehr angezeigt – Sexualdelikte hatten immer schon eine hohe Dunkelziffer.

Beclin vermutet zweiteres, das sei „grundsätzlich schon gut; das Traurige ist, dass es nur sehr selektiv passiert“, sagt sie. Sexuelle Übergriffe durch Asylwerber „wurden von den Medien, der Polizei und dem Innenministerium thematisiert“, deshalb „fühlt man sich bei einem Fremden eher ermutigt anzuzeigen, als wenn der Täter der Chef oder der Ex-Mann ist.“ Laut Bundeskriminalamt stieg die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen 2016 auf 899 im Vergleich zu 826 im Jahr davor; 133 Asylwerber wurden 2016 als Tatverdächtige ausgeforscht, 2015 waren es 39 – wobei bekanntlich auch die Anzahl der Asylwerber in den Jahren 2015 und 2016 stark anstieg.

"Wie ein Vampir"

Auf der Donauinsel sahen die Polizisten offenbar ein neues Köln heraufdräuen: Belal L. hätte nach Aussage der Polizisten Sonia K. „wüst umklammert“, sei „wie ein Vampir“ an ihr gehangen, habe sie außerdem im Intimbereich begrapscht; hätte sie also bereits dort geschlechtlich genötigt, während Belals Freunde einen Kreis um die beiden gebildet hätten. Für Belal L. stellte sich die Sache komplett anders dar: Er habe mit Sonia getanzt, in beiderseitigem Einverständnis, habe sie am Hals und auf den Mund geküsst, an den Hintern gefasst.

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ABD0065_20170624 - WIEN - …STERREICH: †bersicht wŠhrend eines Hubschrauberrundfluges, im Rahmen des 34. Donauinselfestes am Samstag, 24. Juni 2017 in Wien. Das 34. Donauinselfest findet vom Freitag, 23. Juni bis Sonntag, 25. Juni 2016 in Wien statt. - FOTO: APA/HERBERT P. OCZERET

Wollte Sie das auch, fragt Richter Norbert Gerstberger Monate später am 3. Oktober, dem letzten Tag der Verhandlung gegen L. Er glaube ja, sie habe sich nicht gewehrt. Er glaube auch, sie habe seine Küsse erwidert. „Das merkt man ja normalerweise, ob das erwidert wird“, sagt der Richter. Sonia verschwindet jedenfalls von der Bühne. „Wir haben uns aus den Augen verloren“, sagt Belal. Dass sie geflüchtet ist, die Polizei. Er sucht sie, will fortsetzen, was auch immer da begonnen wurde. Wieder findet er sie einige Minuten später auf einer steilen Böschung, die zum Treppelweg führt. Während er nach ihr sucht, suchen die Polizisten bereits nach ihm. Er packt sie seiner Darstellung nach am Oberarm, weil sie beide betrunken sind, stürzen sie. Er kommt neben ihr zu liegen und will sie fragen, wohin sie verschwunden ist, sie küssen, sie fragen, ob sie mit ihm nach Hause gehen will.

Nach Darstellung der Polizei stürzt er sich auf sie, reisst sie zu Boden; liegt auf ihr und will ihr das Shirt vom Leib ziehen, als ein Polizist die beiden erreicht und ihn von ihr losreisst. Wollte er bereits dort Sex mit ihr haben, fragt der Richter. Auf keinen Fall, wo doch „mindestens tausend Menschen zuschauen“, sagt er in der Verhandlung – das wäre in seinem Kulturkreis undenkbar.

Eine Version der Ereignisse fehlt hier: Jene von Sonia K. Was das Opfer dazu sagt, war lange unklar. Unmittelbar nach dem Vorfall wird sie auf die Polizeistation am Praterstern gebracht, wo sie aussagt, dass sie sich an nichts erinnern kann. Die Aussage einer schwer alkoholisierten Person wäre vor Gericht auch nicht verwertbar.

Die Polizei, nicht Sonia K., zeigt L. wegen geschlechtlicher Nötigung und versuchter Vergewaltigung an. Er wird auf freiem Fuß angezeigt. Es ist jener Punkt, an dem der Fall explodiert.

Wie kann es sein, dass ein Vergewaltiger freigelassen wird?

„Justiz lässt Donauinselfest-Vergewaltiger laufen“, titelt oe24.at am 26. Juni – als wäre der verdächtigte L. bereits schuldig und verurteilt. Angesichts einer solchen Berichterstattung ist es wenig erstaunlich, dass Menschen empört sind. Am 27. Juni veröffentlicht ein junger Mann namens Patrick F. in der Uniform seines Arbeitgebers GWS-Krankenbeförderung GmbH ein Video, das er im Auto fahrend aufgenommen hat und in dem er – sichtlich verärgert – eine Frage stellt, die zu diesem Zeitpunkt vermutlich viele Menschen beschäftigt: „Wie kann das sein, dass ein afghanischer Flüchtling am Donauinselfest ein Mädel vergewaltigt und dann freigelassen wird?“

Zunächst ist festzuhalten (ohne daran zu zweifeln, dass auch der geschilderte Tathergang traumatisierend sein kann): Es gab keine Vergewaltigung, auch wenn die Berichterstattung das suggeriert. Auf seine Frage kann es viele Antworten geben. Es liegt ein Justizversagen vor, wäre eine mögliche. Weil in Österreich eine „Kuscheljustiz“ vorherrscht, die Täter und nicht Opfer bevorzugt, wäre eine andere, sie wurde auch in den Kommentaren zu F.s Video geäußert.

Aber auch das ist eine Erklärung: Es gibt keinen Grund, den Verdächtigen in Untersuchungshaft zu nehmen. Ob jemand in Untersuchungshaft landet, ist in der Strafprozessordnung klar geregelt: Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungsgefahr oder Fluchtgefahr haben U-Haft zur Folge; auch wenn der Strafrahmen für das Delikt in der Anklage mindestens zehn Jahre beträgt, ist der Verdächtige zu verhaften.

Was auf das Video folgte, war eine Überreaktion aller Beteiligten und Unbeteiligten: F.s Arbeitgeber GWS-Krankenbeförderung GmbH kündigte ihn, was ihn erst recht zum Märtyrer machte, weil es die Erzählung verstärkte, dass man in Österreich nichts Kritisches über Asylwerber sagen dürfe. Aber es erstaunte auch, weil F. nichts offen Ausländerfeindliches oder Rassistisches gesagt hat. Und weil die Frage im Grunde eine berechtigt war – hätte es sich so zugetragen, wie der Boulevard berichtet hatte.

Volkszorn und Fakten nach Urteil gegen Asylwerber

„Ich habe heute Patrick getroffen und teile seine Meinung voll und ganz: Es ist absolut unverständlich, dass es in dem dramatischen Fall rund um die versuchte Vergewaltigung zu einer Freilassung kommen konnte“, sagte auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ), der sich genauso mit dem jungen Mann traf wie FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Da ist der damals 18-jährige L. bereits in Untersuchungshaft. Der Angeklagte übernehme „keinerlei Verantwortung“ und sei „uneinsichtig“, argumentiert die Staatsanwaltschaft; und sieht nun auch Flucht- und Tatbegehungsgefahr – ohne dass es neue Ermittlungserkenntnisse gäbe. Ersteres ist ein seltsames Argument: Für einen Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung, bis er verurteilt ist. Ein Unschuldiger muss sich nicht einsichtig zeigen – und es darf ihm selbstverständlich auch nicht angelastet werden, sich uneinsichtig zu zeigen.

Verhaftung auf öffentlichen Druck?

Auf orf.at beginnt ein Artikel über den Fall mit einer anderen Vermutung über die Gründe der Verhaftung: „Die Staatsanwaltschaft reagierte rasch auf Kritik und Unverständnis in Sozialen Netzwerken.“ Sollte die vom ORF geäußerte Vermutung stimmen, wäre das ein Justizversagen: Weil öffentlicher Druck kein Grund sein darf, jemanden in Untersuchungshaft zu stecken – schon allein deshalb, weil die Nutzer in den Sozialen Medien die Faktenlage nicht kennen können. Trotzdem sagte Bundeskanzler Kern: „Patrick hat in einem Video eine kritische Frage gestellt, die ich - ehrlich gesagt - auch gestellt hätte“, und: „Es ist in meinem Interesse, dass das mittlerweile korrigiert worden ist“, dass also der Verdächtige verhaftet wurde.

Bloß geht das den Bundeskanzler eigentlich nichts an. „Deshalb haben wir die Gewaltenteilung, damit die Justiz auch gegen den Volkszorn oder auch gegen die Stimme der Politik entscheiden kann“, sagt der Kriminalsoziologe Reinhard Kreissl. „Die Politiker mögen sich bitte aus den Entscheidungen der Justiz draußen halten. Es ist nicht die Aufgabe des Bundeskanzlers, oder eines anderen Politikers, da zu intervenieren.“ Dass es solche Wortmeldungen immer wieder gäbe, sei ein „generelles Grundübel“ und eine „demokratisch problematische Reaktion“, sagt Kreissl. Eine österreichisch-typische Schlampigkeit in der Gewaltentrennung, die sich da eingeschlichen hat? „Das würde ich kleiner mieser Ausländer, der ich hier bin, und das Gastrecht genieße, mich nicht anmaßen so zu formulieren, aber wenn Sie das sagen, würde ich still mit dem Kopf nicken dazu“, sagt Kreissl.

Auch die ÖVP legte in Sachen Strafrecht noch einmal nach, nach den Verschärfungen durch das Strafrechtspaket 2015 forderte ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz am 6. August weitere Strafverschärfungen für Gewaltdelikte. „Ein völliger Unsinn, da wird billiges Kleingeld gewechselt: Schwanz ab, Rübe ab. Das bedient billigste populistische Emotionen“, sagt Kreissl. „Man weiß, dass hohe Strafandrohungen nicht abschreckend sind.“ Die Strafrechtlerin Katharina Beclin hält sie sogar für „eher kontraproduktiv“. Diese Meinung teile sie „auch mit den Fachfrauen des Notrufs für vergewaltigte Frauen“, sagt sie.

Enthaftung nach erstem Prozesstag

Zwei Tage nach dem Kurz-Vorstoß muss sich Belal L. am 8. August erstmals vor Gericht verantworten. Sonia K. wurde in der Zwischenzeit noch einmal einvernommen, aber nicht über ihre Rechte aufgeklärt, auch diese Einvernahme war vor Gericht nicht verwertbar. Beim Prozess möchte sie nicht anwesend sein, sie ist bereits wieder zurück in ihrer slowakischen Heimat. Ein in der Anklageschrift erwähntes polizeiliches Überwachungsvideo, das den ersten Teil des Vorfalls angeblich gefilmt hätte, taucht ebenfalls nicht auf. Spannendes Detail: Die Verteidigung, nicht die Staatsanwaltschaft plädiert darauf, es ausfindig zu machen; aber es existiert offenbar gar nicht. Der Prozess wird vertagt – und Belal L. am Ende des Prozesstages enthaftet. Der mediale Aufschrei bleibt diesmal aus, dafür legt die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Enthaftung ein.

Volkszorn und Fakten nach Urteil gegen Asylwerber
Prozess gegen Ex-Fußball-Bundesliga-Vorstände Peter Westenthaler und Thomas Kornhoff wegen schweren Betrugs und Untreue am Wiener Landesgericht. Wien 06.03.2015.

Das Oberlandesgericht Wien weist diese Beschwerde mit scharfen Worten ab, „die ursprüngliche Anzeige auf freiem Fuß bei identer und vollständiger Informationslage“ mache klar, dass „sehr unterschiedliche Sichtweisen auf das Geschehen und die Frage eröffnet werden, ob es sich beim Angeklagten tatsächlich um einen brutalen Gewaltverbrecher oder aber um einen jungen Erwachsenen handelt, der im Zuge einer jugendtypischen Veranstaltung und bei offenbar beidseitiger Alkoholisierung Grenzen überschritten habe“. Das Oberlandesgericht kritisiert auch das Ermittlungsverfahren: Dieses sei „verkürzt und kursorisch“ geführt worden, es sei „keine hinreichende Sorge für die (…) gebotene Beschaffung weiteren, den Angeklagten allenfalls entlastenden Beweismaterials getragen“ worden. Dass auf die ordnungsgemäße Vernehmung des Opfers verzichtet worden ist, sei „gänzlich unverständlich“.

Für den Prozesstag am 3. Oktober wird eine Videobefragung des Opfers in der Slowakei organisiert, sie wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Ihre Aussagen werden vom Richter nur auszugsweise wiedergegeben, aber ihre Auffassung der Geschehnisse dürfte irgendwo zwischen jenen von Belal L. und denen der Polizei liegen. Belal L. wird freigesprochen, was den Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung während des Tanzens anbelangt; gegen die Zeugenaussagen der Polizisten. Auch eine versuchte Vergewaltigung sieht der Richtersenat nicht, es bleibt eine Verurteilung wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung.

Auf den ersten Blick ist es kein Urteil, das für Aufsehen sorgen würde.

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