Verwaltungsgericht wies Ärztekammer-Klage gegen Covid-19-Labor ab

Verwaltungsgericht wies Ärztekammer-Klage gegen Covid-19-Labor ab
Rechtskonforme Tätigkeit "ohne jeden Zweifel bestätigt". Weitere Klagen im Laufen.

Im Rechtsstreit der Wiener Ärztekammer mit dem Unternehmen Lifebrain, das in Wien im Auftrag der Stadt die Auswertung der kostenlosen PCR-Gurgeltests vornimmt, ist eine erste Entscheidung gefallen. Das Verwaltungsgericht Wien hat eine erste Klage der Kammer als „unbegründet“ abgewiesen.

Die Standesvertreter hatten Beschwerde gegen den Bescheid der MA 40 eingebracht, mit dem das Lifebrain-Labor am 22. April die Bewilligung als Krankenanstalt und damit als formell für alle Tests und Analysen zugelassenes Labor erhielt.

Laut Ärztekammer handle es sich bei den Tests um sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistungen, da diese aus öffentlichen Mitteln finanziert würden, sodass ein Bedarfsprüfungsverfahren durchzuführen sei.

Das Gericht konnte dieser Argumentation nicht folgen: Es handle sich bei der Analyse von PCR-Tests sowohl bei symptomatischen als auch bei asymptomatischen Personen um keine erstattungsfähige Leistung. Eine Bedarfsprüfung sei damit nicht notwendig. Daher habe die Ärztekammer Wien kein Mitspracherecht im Bewilligungsverfahren. Eine Revision gegen diese Entscheidung ist nicht zulässig. „Uns war von Anfang an klar, dass die reichlich durchsichtige Strategie der Ärztekammer Wien, mit einer Welle von Klagen das Lifebrain-Labor vom Markt zu drängen und damit Standespolitik für die bestehenden Labors zu betreiben, haltlos ist“, sagt Michael Havel, Geschäftsführer von Lifebrain.

Verwaltungsgericht wies Ärztekammer-Klage gegen Covid-19-Labor ab

Michael Havel, Lifebrain

Kammer gibt nicht auf

Der Rechtsstreit ist damit aber noch nicht zu Ende: „Derzeit prüft die Ärztekammer den Gang zum Höchstgericht, da die Sozialversicherungen bekanntlich PCR-Tests seit Anfang dieses Jahres auch kostenmäßig übernehmen“, sagt ein Sprecher zum KURIER.

Zudem ist die aktuell entschiedene Causa nur ein Teilaspekt des Rechtsstreits: „Nicht in dem Verfahren behandelt wurde die – aus Patientensicht wesentlich wichtigere – Frage, auf welcher Grundlage Lifebrain zur Erbringung ärztlicher Leistungen in Österreich überhaupt berechtigt war. Das Verfahren ist anhängig“, sagt der Sprecher.

„Das Urteil kommt für uns nicht überraschend, weil wir Vertrauen in den Bescheid der MA 40 hatten“, sagt hingegen ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Zudem habe man Lifebrain stets als professionell agierendes Unternehmen erlebt.

Das Lifebrain-Labor ist in Penzing angesiedelt. Nach eigenen Angaben hat man in den vergangenen Monaten mehr als 4,6 Mio. PCR-Gurgeltests analysiert. Im Juli wurde das Labor von dem französischen Unternehmen Cerba HealthCare übernommen.

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