Klagen werden Uber in Wien nicht stoppen können
Zwei Fahrten bis halb zehn Uhr vormittags. Das ist eine erschreckende Bilanz für Mietwagenfahrer Amari F. (Name geändert). Aber zwei Aufträge sind besser als gar keiner. Das wäre der Fall, wenn der Nigerianer Fahrgäste nur über Uber lukrieren würde. Gut, dass er Taxify entdeckt hat, denkt sich Amari F.
Denn Uber ist, wie berichtet, seit Mittwochnachmittag in Wien nicht aktiv. Das ist die Konsequenz einer einstweiligen Verfügung, die das Wiener Handelsgericht erlassen hat. Solange Mietwagenfahrer, die über Uber unterwegs sind, die Rückkehrpflicht verletzen, werde jede weitere nachgewiesene Uber-Fahrt mit 100.000 Euro Beugestrafe geahndet.
Während Vertreter des Taxigewerbes mit Erleichterung auf den Entscheid reagierten – die Proteste gegen den Billigpreis-Konkurrenten wurden unlängst wieder lauter – sorgte er bei Anhängern der freien Marktwirtschaft für Verärgerung. Die Junos, die jungen Neos, demonstrierten Mittwochabend vor dem Rathaus. Heute, Freitag, werden die Neos eine Pro-Uber-Petition mit 500 Unterschriften einbringen.
Software adaptieren
Von Uber heißt es indes, in Bälde eine rechtskonforme Lösung präsentieren zu können. Die Software soll etwa so umprogrammiert werden, dass die Anfrage des Kunden zuerst beim Mietwagenunternehmen einlangt. Damit will man den Kritikpunkt entkräften, dass der Kunde direkt mit dem Fahrer kommuniziert.
Auch in puncto Verletzung der Rückkehrpflicht gibt sich die Sprecherin zuversichtlich. Wiener Uber-Fahrer würden bereits jetzt in der App auf diese Verpflichtung aufmerksam gemacht. Und man erwarte schon, dass sich die Partner, sprich: die Mietwagenunternehmer, an die örtlichen Bestimmungen zu halten wissen.
Bestimmung veraltet
„Natürlich wird Uber versuchen, darzulegen, für die Rückkehrverletzung der Mietwagenfahrer nicht verantwortlich zu sein“, meint Martin Risak, vom Institut für Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien. Er hält es durchaus für wahrscheinlich, dass der US-Konzern erfolgreich sein wird, seine Dienste bald gesetzeskonform anzubieten.
Aber auch wenn das gelingen sollte, hat der Klagereigen wohl erst begonnen. Denn die Problematik, meint Risak, liege ja eigentlich ganz woanders: „Es geht um den Überlebenskampf der Taxivermittlungszentralen.“
Generell, und da pflichtet ihm Christian Piska vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien bei, sei die aktuelle Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbestimmung einfach nicht mehr zeitgemäß und gehöre überarbeitet.
Neuer Player „Taxify“
Bis die Uber-Situation geklärt ist, ist Mietwagenfahrer Amari F. mit der App Taxify unterwegs, die seit Oktober in Wien am Markt ist. Das Prinzip ist ähnlich wie bei Uber. Fahrten werden mittels App an Mietwagenfahrer vermittelt.
Das estnische Start-up will Kunden mit Preisen unter dem Uber-Niveau ködern. Fahrer müssen zudem nur 15 Prozent der Einnahmen abtreten – nicht 25 Prozent wie bei Uber. Und: Weil die Kundenanfrage bei der Betriebsstätte ankommt und das Mietwagenunternehmen den Auftrag an den Fahrer weiterleitet, handle man auch rechtskonform, heißt es vom Unternehmen.
Ob die Argumentation vor Gericht halten wird, bezweifelt Anwalt Dieter Heine, der im Auftrag der Taxifunkzentrale 40100 die einstweilige Verfügung gegen Uber erwirkt hat.
Bekannt ist Taxify auch noch nicht wirklich, das schlägt sich auch in Amari F.s karger Bilanz zu Buche. Aber das könnte sich bald ändern. Ein Taxify-Sprecher bestätigt „extrem viele“ Neuanmeldungen seit Mittwoch.
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