Unbekannte warfen Pyrotechnik in Wiener Lüftungsschacht

++ HANDOUT ++ WIEN: UNBEKANNTE WARFEN PYROTECHNIK IN LÜFTUNGSSCHACHT
Eine Hausmauer wurde beschädigt, dabei aber niemand verletzt.

Unbekannte haben am Mittwochabend im Innenhof eines Mehrparteienhauses in Wien-Floridsdorf mit Pyrotechnik eine Mauer beschädigt. Ein entsprechender Gegenstand wurde in einen Lüftungsschacht geworfen. Ein Zeuge verständigte die Polizei. Verletzt wurde niemand. Die Polizei warnt anlässlich des bevorstehenden Halloweens ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Böller sowie unsachgemäßer Verwendung von Feuerwerk.

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Bei dem Vorfall in Floridsdorf wurden auch besonders geschulte, sprengstoffkundige Organe (SKO) zu dem Einsatz hin zugezogen. Diese stellten fest, dass der pyrotechnischer Gegenstand in den Lüftungsschacht geworfen wurde und aufgrund der Explosivmasse die Hausmauer beschädigte. Das Landeskriminalamt Wien ermittelt wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit.

Polizei warnt vor Sorglosigkeit

Die Polizei warnt, dass die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen sind auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen sind. Besonders die verbotene und leichtsinnige Handhabung von Pyrotechnik aus dem Ausland, ohne erforderlicher Qualitäts- und Zulassungskriterien, birgt großes Gefahrenpotenzial.

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Anlässlich der bevorstehenden Halloween-Nacht informiert die Wiener Polizei, dass vermeintlich "harmlose Streiche" wie zum Beispiel das Beschmieren von Hausmauern oder auch das Zerstören von Gegenständen durch Pyrotechnik eine Sachbeschädigung darstellen und in solchen Fällen konsequent eingeschritten wird.

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Die Wiener Polizei ist zu Halloween verstärkt im Einsatz um auch in dieser Nacht die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, wurde angekündigt. Erziehungsberechtigte werden gebeten, mit ihren Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen. Machen Sie ihre Kinder aufmerksam, dass oftmals eine als "Streich" gemeinte Handlung ein gerichtlich strafbaren Tatbestand darstellen kann, so der Rat der Exekutive.

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