Ukrainische Sanktionen gegen Wiener Architekturbüro

Paneum, Backaldrin
Wirtschaftssanktionen für Opernbauprojekt im annektierten Sewastopol bereits im Dezember 2020 angekündigt.

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat am Freitag Wirtschaftssanktionen gegen das Wiener Architekturbüro Coop Himmelb(l)au sowie sechs Vertreter des Büros verhängt. Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit einem geplanten Opernbau in der 2014 von Russland annektierten Krim-Hafenstadt Sewastopol. Der sanktionierte Architekt Wolf D. Prix selbst reagierte am Samstag in einem Telefonat mit der APA gelassen auf die Entscheidung des ukrainischen Präsidenten.

Laut Selenskyjs Erlass, der am Freitagabend im Internet veröffentlicht wurde, werden Coop Himmelb(l)au geschäftliche Aktivitäten in der Ukraine untersagt und etwaige Vermögenswerte der Firma im Land eingefroren. Letzteres gilt zudem für Coop Himmelb(l)au-Chef Wolf D. Prix und fünf weitere Vertreter des Architekturbüros, denen jeweils auch die Einreise in die Ukraine untersagt wurde. Die Maßnahmen sind auf fünf Jahre befristet.

"Lieber Oper statt Atomkraftwerk"

Architekt Prix sah am Samstag die nunmehrige Entscheidung Selenskyjs gelassen. Dies sei ein Vollzug der Ankündigung des ukrainischen Außenministeriums aus dem Dezember 2020 und an den Tatsachen habe sich nichts verändert, sagte Prix am Samstagnachmittag in einem Telefonat mit der APA. "Ich fahre nicht auf Urlaub nach Tschernobyl", scherzte er. Bereits 2020 hatte er sich ähnlich geäußert und erklärt, lieber eine Oper als ein Atomkraftwerk oder eine Kaserne bauen zu wollen. Prix betonte am Samstag erneut, dass ein Kulturbau in Sewastopol nicht unter EU-Sanktionen mit Bezug auf die Krim und Sewastopol falle.

Dass Coop Himmelb(l)au mit seinen Aktivitäten auf der Krim nicht gegen europäische Sanktionsbestimmungen und das österreichische Strafrecht verstoßen hat, war wiederholt von der Staatsanwaltschaft Wien bestätigt worden: Die Anklagebehörde prüfte Prix' Sewastopol-Projekt 2019 und 2020/2021 - in Ermangelung eines Anfangsverdachts wurde jeweils jedoch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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