"Es sind immer andere schuld"
Ashraf A. spricht am Freitag im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen in Wien wenig. Am Tag davor hatte er noch ausführlich geschildert, wie warmherzig er sei, wie er ausgenützt worden sei. Eine Beschreibung, die sich nicht mit den Eindrücken von Gutachter Hofmann deckt. Er spricht von Rücksichtslosigkeit, Kontrollbedürfnis, tiefgreifenden Herabwürdigungen, hoher Kränkbarkeit. Und davon, dass Ashraf A. keine Verantwortung übernimmt. "Es sind immer andere schuld. Vor allem Nadine W."
Auch zur Tat findet er klare Worte: "Das hatte Kalkül. Das war eine inszenierte Hinrichtung."
Es gibt auch ein zweites Video, das an diesem Tag im März vor der Trafik in der Nussdorfer Straße aufgenommen wurde. Es zeigt die 35-jährige Nadine W. Sie steht vor dem Geschäft, hält sich an einem Einkaufswagen an. Ihre Kleidung ist verbrannt, ihre Haut ebenso. Menschen ringsum schreien.
"Plötzlich tauchte die Gestalt der Frau auf"
Doch eine Frau behielt die Nerven. Als die Passantin den Rauch wahrnahm, wollte sie in die Trafik. Doch die war verschlossen. Gemeinsam mit einem weiteren Mann schnappte sie sich einen Einkaufswagen und rammte die Glastür. "Irgendwann war da ein Spalt, aber ich konnte nichts sehen. Ich habe mich langsam vorgetastet. Plötzlich tauchte die Gestalt der Frau auf", schildert sie am Freitag. Dann muss sie die Aussage kurz unterbrechen.
"Die Frau stand auf ihren Beinen. Es war befremdend, diese Person zu sehen. Ich habe ihr zugerufen: 'Kommen Sie, schnell weg hier!' Nadine W. fasste den Arm ihrer Helferin. "Als ich gesehen habe, wie entstellt sie war.... das konnte mein Hirn nicht verarbeiten. Ich hatte plötzlich Angst, dass ich sie mit meinen Berührungen noch mehr beschädige." Doch gemeinsam schafften es die Frauen ins Freie.
"Danke für Ihren unglaublich mutigen Einsatz", sagt die vorsitzende Richterin.
Fünf Prozent Überlebenschance
Innerhalb einer Stunde war Nadine W. auf der Brandstation des AKH. Ihre Überlebenschance: Fünf Prozent. Ihre Haut war zu 75 Prozent verbrannt, musste entfernt werden. Nadine W. war im künstlichen Tiefschlaf, bekam massive Schmerzmedikamente. Dennoch reagierte sie - etwa beim Waschen. "Sie hat die Schmerzen noch wahrgenommen", sagt Gutachter Christian Reiter. "Der Begriff qualvolle Schmerzen ist hier angemessen."
Ein Monat lang kämpfte Nadine W. Dann versagten ihre Organe.
Urteil: Lebenslange Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher; rechtskräftig.
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