Tabakgesetz: Amtshaftungsklage gegen Republik fix

Teilnehmerinnen beim Raucher-Flashmob am Wiener Stephansplatz.
Wirtschaftskammer unterstützt Klage. Raucher zeigten sich mit Gastronomen in Wien solidarisch.

An die 250 Raucher zündeten sich am Donnerstag, um punkt zwölf Uhr, vor dem Wiener Stephansdom genüsslich und ein wenig provokant Zigaretten, Zigarren und Pfeifen an. Die Facebook-Gruppe Gegen Nichtraucherlokale zeigte mit dem spontanen Flashmob im Herzen Wiens Solidarität mit Österreichs Gastwirten (siehe Video). Denn die Gastro-Branche läuft gegen den kürzlich verschärften Nichtraucherschutz Sturm.

Dieser Flashmob gilt als Startschuss einer Raucher- und Wirten-Offensive gegen das seit knapp fünf Jahren (inklusive Übergangsfristen) aufrechte Tabakgesetz.

30.000-Euro-Klage

Doch Österreichs Gastronomen belassen es nicht bei Protesten und Demos. Donnerstag wurde bekannt, dass der Wiener Szenewirt Heinz Polischansky – unterstützt von der Bundeswirtschaftskammer (WKO) – gegen die Republik Österreich eine Amtshaftungsklage einbringen wird. „Ich fordere von der Republik 30.000 Euro zurück“, erklärt Polischansky. Denn der Inhaber mehrerer Lokale errichtete Nichtraucher-Räume, zog in seinen Gaststätten Glaswände ein und installierte effizientere Lüftungen.

Diese kostenintensiven Maßnahmen sind aber seit 31. Juli 2013 obsolet: Denn der Verwaltungsgerichtshof hat verfügt, dass Lokal-Gäste den Nichtraucherbereich sowie Toiletten erreichen können müssen, ohne durch Raucherbereiche zu gehen.

Helmut Hinterleitner, WKO-Obmann der Gastronomie, zum Auslöser der Amtshaftungsklage: „Zigtausende Wirte haben daher umsonst viel Geld in die Umbauten ihrer Lokale investiert. In unserem Land muss es aber Rechtssicherheit geben.“

Tatsache ist auch, dass Magistrate und Bezirkshauptmannschaften Gastronomen sogar beraten haben, wie Glaswände und Lüftungen einzubauen wären. Und so mancher Gastronom entschied sich, weil er den Umbau nicht finanzieren konnte, unfreiwillig zum Nichtraucherlokal zu werden.

Stellt sich die Frage nach den Erfolgschancen der Klage. Anwalt Wolfgang Zorn, er vertritt Gastronom Polischansky: „Ich ziehe in keine Schlacht die nicht zu gewinnen ist. Das Urteil kann richtungsweisend sein.“

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