Student mit Waffe auf der Uni: Bezirk spricht Waffenverbot aus
Nachdem ein Student wiederholt bewaffnet in Vorlesungen der Universität Wien aufgetaucht ist, spricht die zuständige Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf nun ein Waffenverbot gegen den Mann aus. Bezirkshauptmann Martin Steinhauser kündigt gegenüber dem KURIER an, dass man noch am Dienstag einen Bescheid in Auftrag gegeben werde, der ein Waffenverbot für den Studenten beinhaltet. "Das können wir in solchen Fällen blitzartig rausschicken", sagt Steinhauser.
Die Universität Wien hat am Montag ein Hausverbot gegen den Studenten verhängt, der wiederholt bewaffnet zu Vorlesungen erschienen ist. Nachdem er in der Vorwoche aufgrund einer offen am Gürtel getragenen Pistole aus dem Hörsaal geführt wurde, wurde bei einer Kontrolle am gestrigen Montag ein Messer bei ihm gefunden, teilte Universitätssprecherin Cornelia Blum dem KURIER mit.
Verunsicherte Studenten
Am vergangenen Mittwoch war der Mann vormittags mit einer Pistole am Gürtel in die Räumlichkeiten der Fakultät für Physik in der Boltzmanngasse gekommen und hatte dort eine Vorlesung besucht. Die Studierenden seien daraufhin „verständlicherweise verunsichert“ gewesen, bestätigt Blum einen Bericht des „profil online“. Laut Hausordnung herrscht an allen Standorten der Universität Wien uneingeschränktes Waffenverbot.
Der Student wurde vom Sicherheitsteam der Uni daraufhin aus dem Hörsaal begleitet und auf das Waffenverbot aufmerksam gemacht, auch die Polizei wurde eingeschaltet. Der mit einer Waffenbesitzkarte ausgestattete Mann zeigte sich zwar einsichtig, wurde aber dann fünf Tage später bei einer erneuten Kontrolle vom Sicherheitsdienst mit einem Messer aufgegriffen. Die Uni sprach daraufhin ein Hausverbot aus. Zudem wurde erneut die Polizei informiert. Das Betretungsverbot gilt zeitlich vorerst unbegrenzt.
Anzeige nach dem Waffengesetz
Seitens Polizei hieß es, dass der Physikstudent bei der Wiener Staatsanwaltschaft nach dem Waffengesetz angezeigt wurde. Zwar habe er eine Waffenbesitzkarte, diese berechtige ihn aber nicht, die Schusswaffe zu tragen. Abgenommen wurde ihm die Pistole aber vorerst nicht.
Laut Polizeisprecher Paul Eidenberger wurde von der Polizei auch kein Waffenverbot ausgesprochen, weil dafür laut Waffengesetz Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr sein hätte müssen. "Da hätte er schon schießen, jemanden aktiv bedrohen oder gefährlich mit der Waffe hantieren müssen", sagt Eidenberger.
Ein Messer zu tragen, ist in Österreich aber nicht verboten. Der zweite Vorfall werde dementsprechend keine Konsequenzen haben.
Der Mann war auf Social Media mit Gewaltfantasien gegenüber dem Islam aufgefallen. Unter anderem habe er sich in einem Posting den Tod im Kampf gegen den Islam gewünscht. Auf Twitter schilderte er unter anderem, sein Leben lang unter Schlafstörungen zu leiden und deshalb immer wieder unter Medikamenteneinfluss zu stehen.
Eine Studentin, die bei beiden Vorfällen mit dem Mann im Lehrsaal saß, erzählte dem KURIER, dass der Student in Vorlesungen mit seinem militanten Auftreten bereits mehrmals aufgefallen war.
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