Strengere Regeln für Kindergärten beschlossen

Anforderungen an Kindergartenbetreiber und -leiter werden erhöht.
SPÖ und Grüne novellieren Kindergartengesetz. Der ÖVP gehen die Maßnahmen aber nicht weit genug.

Wie bereits im Sommer angekündigt, beschlossen SPÖ und Grüne am Freitag im Bildungsausschuss des Gemeinderates ein strengeres Kindergartengesetz. Und zwar gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ. Das erstaunt, weil nach der umstrittenen Kindergarten-Studie des Religionspädagogen Ednan Aslan gerade diesen beiden Fraktionen die bis dato geltenden Kontrollmechanismen nicht weit genug gingen.

Wie berichtet, werden im novellierten Gesetz die Anforderungen an die Betreiber deutlich erhöht. Wer künftig einen Kindergarten eröffnen will, muss für die Genehmigung ein pädagogisches Konzept auf Basis des Wiener Bildungsplans sowie einen Businessplan vorlegen. Beides wird von Sachverständigen geprüft. Eine in der Vergangenheit erfolgte Insolvenz stellt künftig einen Ausschließungsgrund für den Betrieb eines Kindergartens dar.

Außerdem muss nunmehr offengelegt werden, ob und welche religiöse Vermittlung stattfinden soll. Zudem werden Kindergartenleitern 100 Stunden Ausbildung in den Bereichen Konflikt- und Personalmanagement sowie Teamentwicklung vorgeschrieben. Die Anzahl der Kontrollore wird (unabhängig vom Kindergartengesetz) bis Jahresende auf 20 erhöht.
Der ÖVP geht das aber nicht weit genug: Die Türkisen fordern 100 Kontrollore.

Sowohl SPÖ, als auch ÖVP fühlen sich bestätigt

Mittels dringlicher Anfrage wollen Stadtparteichef Gernot Blümel und sein Team im Gemeinderat zudem wissen, ob „es in Hinkunft unangekündigte Kontrollen geben“ werde (was in Wien bereits gängige Praxis ist; Anm.). Und wie die Stadt mittels Subventionsvergabe „die Förderung von gesellschaftlichen Parallelstrukturen sowie Abschottungstendenzen“ in islamischen Kindergärten unterbinden bzw. verhindern will.

Dass die ÖVP den neuen strengeren Bestimmungen für Kindergärten nicht zustimmte, lässt den zuständigen SPÖ-Stadtrat Jürgen Czernohorszky „maximal unbeeindruckt“, da es dieser bloß darum gehe „einen politischen Skandal zu inszenieren“. Durch die Bewertung von Aslans Studie durch externe Gutachter der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) fühlt er sich bestätigt. Die hatten zwar kein wissenschaftliches Fehlverhalten im juristischen Sinne festgestellt, aber qualitative Defizite und „wissenschaftlich nicht nachvollziehbare“ Änderungen, die von Beamten des Integrationsministeriums vorgenommen worden waren.

Während Czernohorszky „schwere Mängel in der Studie“ ortet, fühlt sich aber auch die ÖVP in ihrer Argumentation bekräftigt. Weil Aslan „Fakten und Problemstellungen aufgezeigt“ habe, würden „rein kosmetische Alibi–Aktionen der Wiener Stadtregierung nicht ausreichen“, meint Blümel.

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