Stiefbruder erschossen: Banker wird wegen Mordes angeklagt

Stiefbruder erschossen: Banker wird wegen Mordes angeklagt
Die Tat ereignete sich im September vergangenen Jahres. Unfall-Darstellung des Schützen durch Gutachten widerlegt.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat gegen den Wiener Banker Anklage wegen Mordes erhoben, der in der Nacht auf den 18. September 2015 in Wien-Währing seinen im selben Unternehmen beschäftigten Stiefbruder erschossen hat. Das gab Karl Schober, der Leiter der Anklagebehörde, am Freitag auf APA-Anfrage bekannt.

Der 44-Jährige hatte seiner Darstellung zufolge dem um zwei Jahre jüngeren Mann seine beiden Waffen gezeigt, nachdem die beiden reichlich dem Alkohol zugesprochen hatten. Dabei löste sich ein Schuss. Das Projektil drang dem 42-Jährigen in den Kopf. Der Schütze hatte - wie später festgestellt wurde - mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Der nunmehr Angeklagte hat stets versichert, dass es sich dabei um einen Unfall gehandelt habe.

Für die Staatsanwaltschaft wurde diese Version allerdings durch ein von der Justiz eingeholtes Gutachten eines deutschen Kriminaltechnikers widerlegt, der mittels einer Blutspuren-Analyse feststellte, dass der vom Verdächtigen geschilderte Tathergang sich nicht zu zugetragen haben konnte, wie er bei einer Tatrekonstruktion angegeben hatte.

Eifersucht als mögliches Motiv

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg glaubt beweisen zu können, dass der angeklagte Banker zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz auf seinen Stiefbruder geschossen hat. Das Motiv dürfte "im persönlichen Bereich" liegen, sagte Behördenleiter Karl Schober gegenüber der APA.

"Wir haben kein hundertprozentiges Motiv. Es gibt aber eine konkrete Vermutung, die in Richtung Eifersucht geht", sagte Schober. Eine Rolle dürfte demnach die Ex-Frau des Angeklagten gespielt haben, die ursprünglich an dem Treffen teilnehmen hätte sollen, das mit dem tödlichen Schuss zu Ende ging. Der Banker hatte sie per SMS eingeladen. Die Frau hatte allerdings keine Zeit - sie ist als viel beschäftigte Staatsanwältin bei der Wiener Anklagebehörde tätig.

Der Angeklagte soll dem Vernehmen nach ein näheres Verhältnis zwischen seinem Stiefbruder und seiner Ex-Frau vermutet haben. Das Scheitern der Beziehung zu der Staatsanwältin soll ihm nahe gegangen sein. Hinweise, dass diese tatsächlich seinem um zwei Jahre jüngeren Stiefbruder näher gekommen war, gibt es allerdings nicht. Der 42-Jährige war vielmehr glücklich liiert und Vater einer eines elfjährigen Sohns und einer fünf Jahre alten Tochter.

Mordanklage nicht rechtskräftig

Da die Wiener Staatsanwältin in dem Verfahren zumindest am Rand beteiligt war bzw. ist, dürfte die Verhandlung nicht in Wien stattfinden. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat die Mordanklage zwar beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht, zugleich aber einen Delegierungsantrag wegen möglicher Befangenheit gestellt. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA: "Es ist angedacht, aufgrund der besonderen Umstände die Delegation anzuregen." Wo der Prozess gegen den 44 Jahre alten Banker stattfinden wird, müsste dann das Oberlandesgericht Wien entscheiden.

Die Mordanklage, die dem Banker in die Justizanstalt Korneuburg zugestellt wurde, wo er seit Mitte Oktober wieder in U-Haft sitzt, ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Philipp Winkler, der für die APA vorerst telefonisch nicht erreichbar war, hat zwei Wochen Zeit, um sie allenfalls zu beeinspruchen.

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