Mord an Stiefbruder: Anklage nach Blut-Analyse

Mord an Stiefbruder: Anklage nach Blut-Analyse
Von Staatsanwaltschaft beigezogene Sachverständige widerlegte Angaben des Bankers. 45-Jähriger Wiener ab Montag vor Geschworenen.

Dass sich ein 45-jähriger Wiener Banker ab Montag wegen Mordes an seinem Stiefbruder im Landesgericht Korneuburg verantworten muss, hat entscheidend mit einer Frau zu tun, die in einer Scheune im Taunus mit Kübeln voller Schweineblut experimentiert. Silke Brodbeck ist Expertin für Blutspuren-Analyse und wird von der Strafjustiz regelmäßig zur Überprüfung der Angaben von Tatverdächtigen beigezogen.

Brodbeck leitet das Blutspureninstitut in Usingen in Hessen und ist gerichtliche Sachverständige für Blutspurenmuster-Analyse und Tathergangsrekonstruktion. Ihr "verdankt" der Wiener Banker, der am 18. September 2015 in seiner Wohnung in Wien-Währing seinen um zwei Jahre jüngeren Stiefbruder mit einer Pistole erschossen hat, dass er im vergangenen Oktober wegen dringenden Mordverdachts wieder in U-Haft genommen wurde. Der 45-Jährige hatte stets von einem Unfall gesprochen. Er behauptet, er habe nach einem Grillabend mit seinem Stiefbruder reichlich Alkohol getrunken, diesem irgendwann seine Waffenkoffer gezeigt und eine Glock in die Hand genommen. Dabei habe sich versehentlich ein Schuss gelöst. Das Projektil traf den 42-jährigen oberhalb der linken Augenbraue. Er hatte keine Überlebenschance.

Für Rudolf Mayer und Philipp Winkler, die Verteidiger des Schützen, ist an der Unfall-Version nicht zu rütteln. Ihr Mandant habe kein Motiv gehabt, seinen Stiefbruder umzubringen, betonten die Anwälte von Anfang an. Die zuständige Staatsanwältin Gudrun Bischof sah das anders - sie zweifelte an den Angaben des Verdächtigen und zog die deutsche Blutspuren-Expertin Brodbeck bei, die nach Tötungsdelikten die Blutspuren nach Form, Größe und Verteilung beurteilt und damit das Tatgeschehen rekonstruiert.

Brodbeck konnte nachweisen, dass der Tathergang, den der Verdächtige bei einer Tatrekonstruktion in seiner Wohnung geschildert hatte, sich so nicht zugetragen haben konnte. Der 45-Jährige hatte angegeben, beim Hantieren mit der Glock habe sich unabsichtlich ein Schuss gelöst, während er seinem Stiefbruder auf einem Barhocker gegenüber saß. Brodbeck kam demgegenüber zum Schluss, dass die Schussabgabe von einer anderen Position erfolgt sein muss. Die Blutspuren am Hemd des Opfers, der Schusskanal und die Verletzungsdaten sprechen nach Ansicht der Sachverständigen gegen einen Unfall.

Für Staatsanwältin Bischof gab es auch ein Motiv: Eifersucht. Eine bei der Wiener Anklagebehörde tätige Staatsanwältin war von Juni 2010 bis Jänner 2015 mit dem angeklagten Banker verheiratet. Der Angeklagte dürfte davon ausgegangen sein, dass die Frau, die sich von ihm getrennt hatte, mit seinem Stiefbruder ein sexuelles Verhältnis hatte. Dafür gibt es insofern keine Beweise, als die Staatsanwältin, ihr Umfeld und auch die Angehörigen sowie der Freundes- und Bekanntenkreis des zu Tode gekommenen 42-Jährigen im Ermittlungsverfahren ein solches ein Abrede gestellt haben bzw. nicht mitbekommen haben wollen.

Fest steht allerdings, dass die Staatsanwältin und der Getötete über ihre Smartphones seit Oktober 2013 Anzüglichkeiten ausgetauscht hatten und der Angeklagte Gelegenheit gehabt hätte, diese auf seinem Gerät mitzulesen. Das konnte ein von der Justiz im Ermittlungsverfahren herangezogener technischer Sachverständiger nachweisen. Demnach nutzten der Banker und seine Ex-Frau auch nach der Scheidung einen gemeinsamen Apple-Account. Der Angeklagte soll seine Ex-Frau laut Anklage nach wie vor geliebt haben.

Der Mordprozess ist auf drei Tage anberaumt. Ob die Causa am Mittwoch tatsächlich "urteilsreif" ist, scheint fraglich.

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