Mordprozess für Banker: Intime Post

Mordprozess für Banker: Intime Post
Eifersucht: Verhältnis der Ex-Frau mit dem Stiefbruder als Motiv für Kopfschuss

Als der Wiener Banker Andreas S. am 18. September 2015 um ein Uhr früh die Polizei rief, sagte der 45-Jährige am Telefon, es sei in seiner Wohnung soeben "ein Mord" passiert. Er habe "einen Freund ermordet". Bei diesem Freund handelte es sich um seinen 42-jährigen Stiefbruder, den er mit einem Kopfschuss umgebracht hatte. Später änderte der Banker die Version: Es habe sich um einen Unfall gehandelt, man habe nach Konsum von reichlich Alkohol mit seiner Glock hantiert, dabei sei der Schuss losgegangen.

Demnächst aber steht Andreas S. wegen vorsätzlichen Mordes vor Geschworenen. Die 16-seitige Anklageschrift geht davon aus, dass er den Schuss aus 50 bis 70 cm Entfernung gezielt auf den auf einem Barhocker in der Küche sitzenden Stiefbruder abgefeuert hat. Das Motiv liegt laut Staatsanwältin in der Eifersucht des Angeklagten auf seine Ex-Frau – eine Staatsanwältin – und seinen Stiefbruder, die möglicherweise ein intimes Verhältnis miteinander hatten. Aufgrund der gemeinsamen Nutzung desselben Accounts konnte Andreas S. die Nachrichten zwischen seiner Ex-Frau, die er immer noch liebte, und dem Stiefbruder mitverfolgen; dabei wurden laut Anklageschrift auch diverse Obszönitäten ausgetauscht. So soll die Staatsanwältin das spätere Todesopfer aufgefordert haben, zu ihr und ihrer Freundin in deren Wohnung zu kommen, was von dem 42-Jährigen anzüglich kommentiert wurde.

Der Verteidiger des Bankers, Rudolf Mayer, wird auf fahrlässige Tötung plädieren.

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