Hasspostings gegen Ulli Sima: Erster Hundebesitzer verurteilt

SPÖ-Stadträtin Ulli Sima.
Am Landesgericht Wien wurde der erste von mehreren "Hass im Netz"-Fällen verhandelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes - Stichwort: Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde - polarisiert. Bei so manchen Hundebesitzern liegen die Nerven blank - und ihr Zorn konzentriert sich auf die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Wie sehr, zeigen eine Reihe von (mittlerweile gelöschten) Hasspostings auf deren Facebook-Seite.

Die Politikerin ist aber nicht gewillt, sich Beleidigungen und Drohungen an den Kopf werfen zu lassen. Sie drohte im Fall von strafrechtlichen relevanten Postings mit Klage. Der erste von mehreren anhängigen Fällen wurde heute, Dienstag, im Wiener Landesgericht verhandelt.

Sima mit Hitler verglichen

Im Konkreten geht es um Daniel B. (Name von der Redaktion geändert; Anm.) aus Ottakring. Der Listenhund-Besitzer hatte Sima auf deren Facebook-Seite im Oktober vergangenen Jahres wiederholt in holprigem Deutsch aufs Derbste beschimpft - und zwar unter seinem Klarnamen.

Als Simas Anwaltskanzlei ihm ein Mahnschreiben geschickt und ihn darin aufgefordert hatte, derart grobe Beschimpfungen zu unterlassen, zeigte sich der empörte Hundebesitzer uneinsichtig. Deshalb klagte ihn Sima letztlich wegen Beleidigung.

In der Folge verglich B. die Stadträtin einige Monate später mit Adolf Hitler und unterstellte ihr, ihre Position durch sexuelle Gefälligkeiten erlangt zu haben. Worauf Simas Privatklage um den Tatbestand der üblen Nachrede erweitert wurde.

Heute, Dienstag, fand in der Causa die zweite Verhandlung am Landesgericht statt. Zur ersten war B. gar nicht erst erschienen.

Verurteilt, nicht rechtskräftig

"Für den Richter war ganz klar, dass es sich bei den Postings um Beleidigung bzw. üble Nachrede handelt", erklärte Simas Anwältin Maria Windhager nach der Verhandlung im KURIER-Gespräch. Daniel B. sei zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt worden, wobei der Richter die Hälfte mit einer zweijährigen Probezeit teilbedingt nachgesehen habe. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist Daniel B. damit vorbestraft.

Sowohl B. als auch Sima haben nun drei Tage Zeit, um Berufung anzumelden - wobei Windhager nicht davon ausgeht, dass ihre Mandantin von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.

Das Urteil sei relativ mild, sagt die Rechtsanwältin. "Aber es geht ja vor allem darum, dass es eine Bewusstseinsbildung über solche obszönen, sexistischen Postings gibt. Wichtig ist, dass hier auch strafrechtlich eine Grenze gezogen wurde."

Zahl der Hasspostings abgenommen

Dass eine Politikerin als öffentliche Person eine dickere Haut brauche als eine Privatperson, sei klar, heißt es aus Simas Büro. Strafrechtlich Relevantes werde aber nicht akzeptiert - die betreffenden Poster werden geklagt. Das habe man auf der Facebook-Seite der Stadträtin auch unmissverständlich klargestellt.

Die Zahl der Hasspostings hätte daraufhin zwar abgenommen. Die Causa B. sei aber nicht die einzige, die vor Gericht lande.

In nächster Zeit verhandle das Wiener Straflandesgericht wegen Hass im Netz gegen Sima noch eine Reihe ähnlich gelagerter Fälle. Die Anzahl will man nicht verraten.

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