Stadt Wien wird UVP-Pflicht für Kahlenberg-Seilbahn prüfen
Das Umweltministerium hat einen Antrag zur Prüfung einer gesetzlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für eine Seilbahn auf den Kahlenberg bei der Stadt Wien eingebracht. Das gab Projektentwickler Hannes Dejaco am Mittwoch in einer Aussendung bekannt. Er begrüße den Schritt, hieß es darin. Eine UVP-Pflicht für das Projekt hatte bisher als Streitfrage unter Gegnern und Befürwortern gegolten.
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Der Antrag auf Feststellung einer Pflicht zu einer möglichen Umweltverträglichkeitsprüfung sei bereits vergangene Woche eingebracht worden, hieß es in der Mitteilung. "Es ist gut, dass die Frage der UVP-Pflicht nun rasch geklärt wird. Dadurch wird die größtmögliche Rechtssicherheit für alle weiteren Verfahren gewährleistet", wurde Dejaco zitiert. Man werde zeigen, dass die Seilbahn ein umweltverträgliches und nachhaltiges Projekt sei, so sein Tenor. Die Stadt Wien hat nun sechs Wochen Zeit, zu entscheiden, ob ein UVP-Verfahren eingeleitet werden muss.
Verbleibende Ungewissheiten ausräumen
In der Vergangenheit schloss Dejaco einen solchen Antrag zur Feststellung der Pflicht stets aus. Er argumentierte damit, dass der Flächenverbrauch der Stadtseilbahn zu gering für eine UVP sei. "Was die UVP-Novelle betrifft, gibt es zudem eine Übergangsregelung, aufgrund derer die wesentlichen Gesetzesänderungen in unserem Fall nicht anwendbar sind", sagte Dejaco der APA im April. Dieser Standpunkt gelte nach wie vor, hieß es in dem Statement. Es könnten nun aber verbleibende Ungewissheiten "endgültig ausgeräumt werden", wurde betont. Ein Sprecher Dejacos erklärte am Mittwoch gegenüber der APA, das Feststellungsverfahren habe jedenfalls nun "oberste Priorität".
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Die Gegner des Seilbahn-Projekts zeigten sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über den Schritt des Ministeriums. "Das hat für alle Beteiligten nur Vorteile. Man spart sich Zeit und Geld", sagte Hans Binder, von der Bürgerinitiative "Schützt den Wienerwald - Stopp Seilbahn auf den Kahlenberg", der APA. Diese hatte sich stets für ein solches Feststellungsverfahren ausgesprochen und verwies darauf, dass eine EU-Richtlinie grundsätzlich ein UVP-Verfahren für Seilbahnen vorschreibt. Demnach müssten Seilbahnen generell eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Bau durchlaufen. Österreich habe die Richtlinie bisher nur lediglich nicht umgesetzt, hieß es.
Rodungsbewilligung
Das Ministerium betonte gegenüber der APA, dass der Schritt aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt sei. "Aktuell ist im Klimaschutzministerium seitens der Projektwerber ein Antrag auf Erteilung der Rodungsbewilligung anhängig. Da für das Projekt eine UVP-Pflicht nicht ausgeschlossen werden kann", so das Ministerium, sei die Prüfung erforderlich.
Die Stadt Wien teilte der APA stellvertretend für die zuständige Magistratsabteilung 22 (MA 22) und die Baudirektion mit, dass man nun mit der Einholung von Dokumenten zum Projekt beginne. "In einem ersten Schritt wird die Behörde nunmehr das Ministerium und den Antragsteller um die Übermittlung aller notwendigen Unterlagen ersuchen", hieß es. "Diese werden dann seitens der Stadt Wien - Umweltschutz geprüft." Zudem wurde darauf verwiesen, dass die sechswöchige Frist erst mit Eintreffen der vollständigen Unterlagen zum Projekt beginne.
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