Rund um das Seilbahnprojekt, welches von Heiligenstadt über die Donau zu den Stationen Jedlesee und Strebersdorf und U-förmig zurück auf den 484 Meter hohen Kahlenberg führen soll, gibt es neue rechtliche Bedenken.
Ausgelöst haben diese die Bürgerinitiative „Stoppt die Seilbahn am Kahlenberg“. Sie trafen sich vergangenen Woche mit dem Projektentwickler der Seilbahn Hannes Dejaco (Firma Genial Tourismus- & Projektentwicklungs GmbH) in einem Heurigen direkt im Kahlenbergerdorf.
„Wir haben das Gefühl, hier kommt die Wirtschaft vor den Agenden der Umwelt“, sagt Hans Binder, Kahlenbergerdorf-Bewohner und Initiativengründer. „Aus dem Kahlenbergerdorf ist fast jeder dagegen“, sagt er. Die Initiative habe sich mit Projektgegnern aus Floridsdorf verknüpft. Auch dort seien nicht alle erfreut, meint er. Aus diesem Grund hat die Bürgerinitiative ihre Bedenken bei der Umweltanwältin der Stadt, Iris Tichelmann, bekundet. Die sagt als unabhängige Stelle der Stadt: „Die Dokumente zur genauen Prüfung fehlen, aber was den Natur- und Artenschutz betreffe, so könnte die Donauquerung etwa den Vogelzug stören.“
„Wir haben das Gefühl, hier kommt die Wirtschaft vor den Agenden der Umwelt“, sagt Hans Binder, Kahlenbergerdorf-Bewohner und Initiativengründer. „Aus dem Kahlenbergerdorf ist fast jeder dagegen“, sagt er. Die Initiative habe sich mit Projektgegnern aus Floridsdorf verknüpft. Auch dort seien nicht alle erfreut, meint er. Aus diesem Grund hat die Bürgerinitiative ihre Bedenken bei der Umweltanwältin der Stadt, Iris Tichelmann, bekundet. Die sagt als unabhängige Stelle der Stadt: „Die Dokumente zur genauen Prüfung fehlen, aber was den Natur- und Artenschutz betreffe, so könnte die Donauquerung etwa den Vogelzug stören.“
Rechtliche Einwände
Von der Initiative wurden zudem bekannte Rechtsvertreter aktiviert: Die List Rechtsanwalts GmbH kennt man rund um das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Heumarkts. Und auch jetzt soll der Streitpunkt sein: Gibt es eine UVP für die Seilbahn – ja oder nein?
Aus dem Rechtsanwaltsbüro heißt es, dass eine EU-Richtlinie seit 2011, also noch bevor das Projekt vorgestellt wurde, verlangt, dass es grundsätzlich eine entsprechende Prüfung für Seilbahnen geben müsse. Österreich habe bis jetzt UVP-Prüfungen nur bei Gletscherseilbahnen durchgeführt. Eine kürzliche Novellierung des Gesetzes soll ebenfalls eine Prüfung verlangen: „Neubau von Seilbahnen zur Personenbeförderung außerhalb von Skigebieten mit einer schrägen Länge von mindestens drei Kilometern, wenn ein schutzwürdiges Gebiet der Kategorie A oder B berührt wird“, heißt es im Gesetz. Das Rechtsanwaltsbüro hat daher die UVP-Prüfung bei der Wiener Landesvertretung und der Wiener Umweltanwaltschaft angeregt.
"Kleine Flächeninanspruchnahme der Seilbahn"
Dejaco stellt klar, dass die Flächeninanspruchnahme der Seilbahn zu klein sei für eine UVP, der Biosphärenpark Wienerwald bleibe zudem unberührt. Das gehe aus dem Bescheid von 2022 zur Konzession und Errichtung der Seilbahn des Bundesverwaltungsgerichtshofes hervor. Sein Fokus liege auf dem baurechtlichen Verfahren (Einreichung Sommer 2023) beim Klimaschutzministerium (BMK) sowie dem umweltrechtlichen Verfahren der MA 22 der Stadt. Dort heißt es: „Bei uns sind keine Dokumente eingetroffen.“
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