Stadt Wien will Fischerhütten an der Donau räumen

Ein Teil der leidenschaftlichen Fischer wehrt sich gegen die „Enteignung“ durch die MA49.
Weil die Fischer die neuen Pachtverträge mit der Stadt nicht unterschreiben wollen, wurden fünf Räumungsklagen eingebracht.

Der Streit zwischen den renitenten Daubelfischern an der Donau und der Stadt Wien hat seinen bisherigen Höhepunkt erreicht. Weil die Fischer ihre Hütten im Nationalpark partout nicht an den Forstbetrieb (MA49) übergeben wollen, greift der nun hart durch. Fünf Parteien sollen gerichtlich gezwungen werden, ihre Hütten zu räumen.

Dabei hatte es Anfang des Jahres noch so ausgesehen als könnten sich die Daubelfischer (benannt nach den viereckigen Daubelnetzen, die sie im Fluss versenken) und die Stadt am Verhandlungstisch einigen. "Wir wollten den Fischern wirklich entgegenkommen", versichert Forstdirektor Andreas Januskovecz. Sowohl was deren Investitionen als auch die Kündigungsbedingungen betrifft, habe man Kompromissvorschläge gemacht.

Stadt Wien will Fischerhütten an der Donau räumen

Wiens Forstdirektor, Andreas Januskovecz.

"Die Stadt war zu keinerlei Zugeständnissen bereit und hat die Gespräche abgebrochen. Die MA49 ist auf Tauchstation", behauptet dagegen Daubelfischer Anton Steiner - einer der fünf, deren Hütten nun geräumt werden sollen. Gegen ihn prozessiert die Stadt somit zweifach. Um ihn aus dem Grundbuch löschen zu können, ist auch bereits eine Feststellungsklage anhängig.

Streit um Eigentum

Zur Vorgeschichte: Wie berichtet, geht es in dem komplexen Rechtsstreit darum, wem die Daubelhütten in den Revieren Albern, Mannswörth und Donau Mühlleiten eigentlich gehören. Etwa 40 Benützer der kleinen Stelzenhütten am Donauufer weigern sich seit Monaten, neue Pachtverträge zu unterzeichnen, weil sie sich für die rechtmäßigen Eigentümer halten.

Nach Ansicht der Stadt sollten die Hütten eigentlich bloß "als bessere Hochstände" der Fischerei dienen. Da die Benützer dahin gehende Belehrungen jedoch jahrelang ignoriert und die Stelzenhütten ohne behördliche Genehmigungen zu regelrechten Ferienhäuschen umgebaut hätten, schritt der Forstbetrieb letztlich ein – und übernahm Anfang 2019 die Verwaltung vom Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine (VÖAFV). Damit sie die Daubelhütten weiter verwenden dürfen, müssen die Fischer sie der MA49 überantworten.

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Daubelhütten seien eigentlich keine Wochenendhäuser, sagt die Behörde.

Etwa 30 haben den neuen Pachtvertrag bereits unterschrieben. Der Rest empfindet das Vorgehen der zum Ressort von SPÖ-Stadträtin Ulli Sima gehörenden MA49 dagegen als regelrechte Enteignung. Die meisten Daubelfischer haben die Hütten nämlich gekauft oder geerbt und viel Geld in ihre kleinen Wochenendresidenzen investiert.

Rute im Fenster

Um die Fischer zu "überzeugen", die Pachtverträge zu unterschreiben, stellte ihnen der Forstbetrieb zuletzt die Rute ins Fenster und untersagte auf den Nationalparkwegen die Zufahrt zu den Hütten. Zudem bekamen die Beschwerdeführer vom VÖAFV für diese Saison keine Fischereilizenzen mehr - womit ihnen die Grundvoraussetzung für den Betrieb einer Daubelhütte fehlt.

Was diese beiden "Erpressungsversuche" betrifft, hoffe man auf Hilfe durch Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ), sagt Steiner (der trotz drohender Anzeigen weiterhin mit dem Pkw zu seiner Hütte fährt).

Am Verhandlungstisch sei man einander im Jänner trotzdem nähergekommen, meint Januskovecz. Zwar lasse der ursprüngliche Pachtvertrag keine Superädifikate (auf fremdem Grund errichtete Bauten, die nicht dem Grundeigentümer gehören, Anm.) zu. Da man den Ärger der Fischer, die "jahrelang unter falschen Voraussetzungen die Hütten als Eigentum betrachtet" hätten, aber durchaus verstehe, sei man ihnen dennoch entgegengekommen.

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Daubelfischer Anton Steiner kämpft vor Gericht gegen die Stadt Wien.

"Wir sind vom Erstvertrag, den 50 Prozent der Fischer bereits unterschrieben haben, abgegangen bzw. hätten diesen nachgebessert", erklärt der Forstdirektor. So hätte man etwa 29 Jahre lang auf das Recht der ordentlichen Kündigung verzichtet. "Das heißt, wir hätten einen triftigen Grund gebraucht, um zu kündigen." Selbst getätigte Investitionen hätten sich die Fischer von etwaigen Nachnutzern abgelten lassen können.

"Entgegenkommen" sei das aber keines gewesen, kontert Steiner. "Dafür hätten wir unsere Hütten ja sofort der MA49 übergeben müssen." Da man aber "nicht päpstlicher als der Papst" sein wolle, habe man der Stadt eine Übergabe in 70 Jahren vorgeschlagen.

Geduldsfaden gerissen

Für die Stadt keine Option. Zudem hätten Steiner und Co. in der Folge wiederholt Fristen verstreichen lassen und "auf Zeit gespielt", schildert Januskovecz. Anfang März sei ihm deshalb der Geduldsfaden gerissen. "Ab jetzt gibt es keine Zugeständnisse mehr", sagt der MA49-Chef. Beim Bezirksgericht Donaustadt wurden zudem fünf Räumungsklagen eingebracht.

Eine schnelle Lösung des Konflikts ist das jedoch nicht. Da davon auszugehen ist, dass die Entscheidung des Gerichts von der unterlegenen Partei beeinsprucht wird, dürfte die Causa Daubelfischer durch sämtliche Instanzen gehen. Ein "jahrelanges Gezerre" schließt keine Seite aus. 

 

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