Es sind kleine Paradiese, die sich die sogenannten Daubelfischer am Donauufer geschaffen haben. Heimelig eingerichtete kleine Stelzenhütten mitten im Nationalpark; optimal um hier die Seele baumeln zu lassen, Zeit mit Familie und Freunden zu verbringen und der Daubelfischerei – dem Netzfischfang – zu frönen. Mit dem Status-quo könnte es aber bald vorbei sein.
Denn für den Forstbetrieb der Stadt Wien (MA49), der die Gründe verpachtet, werden die etwa 70 Daubelhütten in den Revieren Albern, Mannswörth und Donau Mühlleiten zweckentfremdet. „Das sind bessere Hochstände, die der Fischerei dienen sollen, und keine Wochenendhäuser. Zum Fischen braucht man keine Satellitenschüssel“, erklärt der stellvertretende Abteilungsleiter, Herbert Weidinger.
Rute ins Fenster gestellt
Da die Fischer dahin gehende Belehrungen aber jahrelang ignoriert und die Hütten ohne baubehördliche oder wasserrechtliche Genehmigungen umgebaut hätten, stellt ihnen die Stadt nun die Rute ins Fenster: So sie die Daubelhütten weiter benützen möchten, müssen sie sie der MA49 überantworten. Etwa die Hälfte der Fischer hat sich bereits gefügt.
Der Rest steigt gegen die empfundene "Enteignung" auf die Barrikaden.
Jetzt sollen Richter und Volksanwalt helfen. Kritik an SPÖ-Stadträtin Ulli Sima, zu deren Ressort die MA49 gehört, übt auch FPÖ-Mandatar Udo Guggenbichler.
Rechtsgutachten
Ob die Hütten tatsächlich den Fischern gehören, muss allerdings erst gerichtlich geklärt werden.
Fakt ist, dass die Hobbyfischer die Hütten seit Jahren oder sogar Jahrzehnten benützen. Mit viel Liebe und beträchtlichem finanziellen Aufwand schufen sie sich gemütliche Wochenendresidenzen, das bestreiten sie gar nicht. Und da sie die 16 Quadratmeter kleinen Gebäude, die auf Pachtgründen der Stadt Wien errichtet wurden, gekauft oder geerbt haben, betrachten sie diese als ihr Eigentum.
Im Streit mit der Stadt ließen die Betroffenen daher ein Rechtsgutachten erstellen. Andreas Kletečka von der Universität Salzburg kam darin zum Schluss, dass die Daubelhütten Superädifikate (auf fremdem Grund errichtete Bauten, die nicht dem Grundeigentümer gehören) seien. Der Pachtvertrag stelle zudem einen Mietvertrag dar, weshalb die Fischer nach dem Mietrecht nur gerichtlich gekündigt werden könnten.
Das sieht die MA49 nicht so. Nach Ansicht der Stadt sah der ursprüngliche Pachtvertrag nie die Gründung von Eigentum vor. Superädifikate seien ausgeschlossen, betont Vize-Chef Weidinger.
Die Uneinsichtigkeit der Daubelfischer sei der Grund gewesen, warum der Forstbetrieb den Vertrag mit dem Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine (VÖAFV), der bis dato die Pacht eingehoben und an die Stadt weitergeleitet hatte, Ende 2018 nicht mehr verlängerte und die Verwaltung selbst übernahm. „Der Fischereiverband hat es nie geschafft, den Ausbauten Einhalt zu gebieten“, sagt Weidinger. Beim VÖAFV will man das nicht kommentieren.
Frist bis 13. Dezember
Um die Daubelfischer zur Räson zu bringen, ging die MA49 vor Gericht – in einem Fall soll ein Superädifikat abgesprochen, im zweiten ein Grundbucheintrag gelöscht werden. Letzteres betrifft Anton Steiner, der nun zum Sprecher der widerspenstigen Daubelfischer avancierte.
Ihn empört, dass die MA49 den Gerichtsbeschluss gar nicht abwartete, bevor sie ihn und andere Ende November zur Unterzeichnung des neuen Vertrags bis 13. Dezember aufforderte – und andernfalls mit Entzug der Fischereilizenz (die Voraussetzung für die Benützung der Hütten ist) drohte.
Wie andere, die sich als rechtmäßige Eigentümer fühlen, denkt Steiner aber nicht daran, zu unterschreiben. „Dann wären wir jederzeit kündbar“, beklagt er.
Zudem seien die Fischerhütten im Nationalpark keineswegs mit Ferienhäusern zu vergleichen: Abgesehen davon, dass man eine Fischerlizenz benötige, dürfe man keinen Garten, keinen Wasser- oder Stromanschluss in der Hütte haben, nur Campingtoiletten benutzen oder bloß ein Mal pro Woche zufahren. Davon abgesehen sei der Grund bei Hochwasser überhaupt nicht benutzbar.
Wie ein KURIER-Lokalaugenschein zeigte, werden die Auflagen aber nicht sklavisch eingehalten. Zum Teil haben die Hütten Solaranlagen, um Kochplatten und andere Geräte zu betreiben. Ein Fischer erzählt hinter vorgehaltener Hand sogar, er benütze eine Senkgrube. Beim anschließenden Interview bestreitet er das allerdings. (Laut Steiner ein Einzelfall.)
Und was passiert, wenn die Fischer bis 13. Dezember nicht unterschreiben? „Dann gibt es Einzelgespräche – über Gerichte“, sagt Weidinger.
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