"Staatlich verordneter Rassismus": Die Opfer der langsamen Bürokratie
"Telefone läuten bei uns den ganzen Tag, abgehoben wird so gut wie nie", hatte angeblich ein Mitarbeiter der MA 35 vor einigen Wochen gegenüber Ö1 gesagt. Damit brachte er eine Welle der Vorwürfe gegen das Magistrat, das für Zuwanderung und Staatsbürgerschaft zuständig ist (siehe Infobox unten) ins Rollen.
Die Kritik an der Arbeit der Behörde ist eigentlicher ein alter Hut. Ohne ein Visum bzw. Aufenthaltsgenehmigung würden Jobs verloren, Ehen auseinandergehen. Kinder- oder Familienbeihilfe würde nicht ausbezahlt, viele Studierende müssten ihr Studium abbrechen und am Ende gezwungen sein, Österreich zu verlassen.
Ausländische Bürger können neben der österreichischen Staatsbürgerschaft unterschiedliche Aufenthaltstitel bei der MA35 beantragen.
EU- und EWR-Staatsbürger, die länger als drei Monate in Österreich bleiben wollen, benötigen eine Anmeldebescheinigung.
Drittstaatenbürger können folgende Aufenthaltstitel erhalten:
- Niederlassungsbewilligung ohne Zugang zum Arbeitsmarkt
- Rot-Weiß-Rot-Karte für unselbstständige Erwerbstätigkeit (24 Monate)
- Niederlassungsbewilligung für selbstständige Erwerbstätigkeit
Ehegatten, eingetragene Partner und minderjährige Kinder von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft können den Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" beantragen, damit sie einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
Ein Notfallvisum (auch Notvignette genannt) ist drei Monate gültig und befreit den Inhaber von der Visumpflicht im gesamten Schengenraum. Kosten: 30,70 Euro.
Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" dokumentiert das unbefristete Niederlassungsrecht.
Britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen, die vor dem Brexit in Österreich gelebt haben, müssen seit dem 1. Jänner 2021 den Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV" beantragen.
Das Büro des zuständigen Stadtrats Christoph Wiederkehr (NEOS) reagiert auf die Missstände und will nun das Personal der MA 35 um zehn Prozent aufstocken. 50 Personen sollen etwa angestellt werden, damit es zu einer Arbeitsentlastung und Sicherstellung eines telefonisches Servicecenters kommt. Außerdem soll der Bereich der Digitalisierung verbessert, Prozesse und Systeme evaluiert und neu aufsetzt werden. Überhaupt soll es bis Mitte 2022 ein neues EDV-System geben.
Die Stadt Wien begründet die langen Wartezeiten mit der Corona-Pandemie, da praktisch kein direkter Kundenkontakt möglich gewesen sei und deshalb alles über Brief- und Mailverkehr sowie telefonisch erledigt werden muss. Doch wie sieht das im Alltag aus?
"Dominoeffekt vermeiden"
Auf jedem Schriftstück der MA 35 steht, dass man sich ab 13 Uhr telefonisch beim zuständigen Referenten erkundigen könne, was aber in der Praxis oft nicht der Fall ist. Laut dem anonymen Mitarbeiter wollen sich die Referenten nicht bei den Betroffenen melden, um einen "Dominoeffekt" zu vermeiden. Sie melden sich nicht, da sie damit weitere Kontakte vermeiden wollen.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Behörde spricht vom "schleichenden Rassismus" unter den Mitarbeitern. Oft soll anhand des Nachnamens darüber entschieden werden, wie schnell der Antrag bearbeitet werden soll. "Viele lassen die Anträge aus Protest liegen: Weil sie gegen die Zuwanderung sind oder weil sie das Gesetz für zu liberal halten", sagte der Mann der Heute-Zeitung.
Je öfter sich Leute beschweren, desto länger bleiben ihre Anträge liegen.
Derzeit ist aufgrund der Corona-Regel eine persönliche Vorsprache bei der MA 35 nur mit Termin und nur für die Antragstellung auf Verleihung der Staatsbürgerschaft möglich. Informationen zum Verfahren und Terminvereinbarungen sind nur per Telefon oder E-Mail möglich und man soll nicht persönlich zur Behörde kommen. „Falls erforderlich, nimmt die MA 35 mit Ihnen Kontakt für eine Terminvereinbarung auf“, steht auf der Website der Stadt Wien, doch das passiert nicht oft in der Praxis.
90 Tage Bosnien, 90 Tage Wien
Wenn eine Person keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat, muss sie das Land verlassen und nach drei Monaten darf man wieder zurück ins Land. So war das auch beim arbeitslosen Anes A. aus Bosnien der Fall. Er ist seit zwei Jahren mit der Österreicherin Danijela verheiratet ist.
Im Juli 2020 hat er seine Unterlagen eingereicht und wurde abgelehnt, mit der Begründung, er könne sich in Österreich gar nicht integrieren: "Sie verfügten noch nie über einen Aufenthaltstitel für Österreich, weshalb definitiv noch enge familiäre Bindungen im Heimatland (Anm.: Bosnien-Herzegowina) bestehen", war in der Begründung der MA 35 zu lesen. Außerdem steht in der Begründung der Behörde, sein Wunsch nach einem Leben in Österreich sei mit "wirtschaftlichen Überlegungen" verbunden.
Der 22-Jährige habe einen Vorarbeitsvertrag, "dickes Sparkonto" und eine Österreicherin als Ehefrau, trotzdem wurde er abgelehnt, erklärte er gegenüber dem KURIER. Die Polizei hätte sogar zweimal wegen des Verdachts einer Scheinehe an der Wohnungstür angeklopft, beim zweiten Mal wollten sie sogar Fotos von ihrer Hochzeit sehen. "Meine Frau war zum Zeitpunkt des Antrags schwanger, inzwischen ist unser Kind zur Welt gekommen. Wegen des Zögerns der MA 35 muss ich drei Monate in Bosnien leben, drei in Wien. Das ist unfassbar“, sagt der Bosnier.
Weinend und mit dem Baby in ihren Armen spricht Danijela vor der Behörde in Wien-Brigittenau über ihr Schicksal. Der Tag sei für sie sehr emotional gewesen, da ihr Mann wieder das Land verlassen musste.
Kein Notfallvisum, auch wenn ihr Mann schwer krank war
Anela L. aus Sarajevo lebt auch im 90-Tage-Rhythmus in der bosnischen und österreichischen Hauptstadt. Ihr Antrag wurde "ohne Angabe von Gründen" abgewiesen und sie ging in Berufung: „Bei meiner ersten Anwältin habe ich bemerkt, dass sie in irgendeiner Form mit der MA 35 zusammenarbeitet. Sie forderte ständig Geld und hat nichts gemacht“. Vor der Behörde traf sie andere Anwälte, die Hilfe angeboten habe, doch auch hier wittert sie ein Zusammenspiel mit der Behörde.
Vom Staat fühlt sie sich verlassen und die Behörde hat sie in „finanziellen Ruin“ getrieben. Sie ist wegen des fehlenden Aufenthaltstitels arbeitslos: „Wer nimmt jemanden auf, der alle drei Monate die Stadt verlassen muss?“.
Zudem lag ihr Ehemann in Folge einer Corona-Infektion mehrere Tage auf der Intensivstation. Sie beantragte ein Notfallvisum, um ihn zu besuchen, doch auch da wurde sie abgelehnt.
"MA 35 hat das Leben vieler Menschen tragisch beeinflusst"
Nadja Tosunbegović lebt seit 2013 in Wien, wo sie als Unterstützung in einer behinderten Wohngemeinschaft arbeitet. Die gebürtige Bosnierin habe drei Jahre auf den Aufenthaltstitel als Familienangehörige eines EU-Bürgers gewartet. In dieser Zeit musste sie ohne finanzielle Hilfe des Staates auskommen: „Zum Glück hatte ich meine eigenen Ersparnisse, sonst wäre ich obdachlos“.
Da die Frist zweimal nicht eingehalten wurde, klagte sie mithilfe der Organisation Helping Hands (mehr dazu unten) gegen die Entscheidung. Vor Gericht sei sie nur über private Details aus dem Leben befragt worden, erzählt sie, die Klage wäre zu keinem Zeitpunkt ein Thema gewesen. Ihre Klage wurde abgelehnt und ihr Aufenthaltstitel, den sie in der Zwischenzeit bekommen hat, wurde für ungültig erklärt.
Helping Hands legte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Beschwerde gegen das Urteil ein und wurde wieder abgelehnt - mit der Anordnung, das Land sofort mit ihrer Tochter zu verlassen. Erst vor wenigen Tagen bekam sie Recht. Kurios: Sie wartete zwar drei Jahre auf einen Aufenthaltstitel, bekam aber ohne Probleme eine Beschäftigungsbewilligung.
Wenn man erklärt, dass es ohne Visum kein Einkommen gibt, lautet die Antwort: 'Für ihre Existenz sind wir nicht verantwortlich.'
Absurde Unterlagen werden verlangt
Die Hortbetreuerin Irma B. lebt seit 13 Jahren in Österreich und hat einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels am 5. Juni 2020 gestellt - ohne Erfolg. Inzwischen hat sie sich scheiden lassen, ist alleinerziehende Mutter geworden, arbeitslos und ohne Aufenthaltstitel. Sie hat keinen Anspruch auf Familien- oder Kinderbeihilfe, die eine wichtige Einnahmequelle für eine alleinerziehende Mutter darstellt: „Ich fühle mich von Beamten, die ihre Gehälter von den Steuerzahlern beziehen, ignoriert und im Stich gelassen“.
Die Betroffenen erzählen von unauffindbaren Unterlagen, wenn sich ein Sachbearbeiter auf Urlaub befindet oder gar kündigt, dann muss man wieder von vorne anfangen. Neben zu langen Wartezeiten gäbe es fragwürdige Ersuchen von Unterlagen, die nicht amtlich sind. Katarina K. ist Elementarpädagogin und lebt seit 18 Jahren in Wien: „Absurderweise baten sie mich um eine schriftliche Bestätigung meiner Freunde und Verwandten, dass ich seit 2003 in Österreich lebe“.
„Staatlich verordneter Rassismus“
Helping Hands ist eine NGO, die eine Menge Projekte im Migrations- und Integrationsbereich durchgeführt hat und Betroffenen u. a. bei MA 35-Anliegen hilft. Im letzten Jahr gab es ca. 4.500 Anfragen mit MA 35-Bezug. Laut Obmann Peter Marhold funktioniere das Magistrat nicht mehr: „Sie sind ein gelegentlich ausführendes Organ des BMI und nerven dann bestimmte Personengruppen intensiv, auch im Zusammenhang mit anderen Behörden“.
- 140.000 Anträge auf Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltstitel und Anmeldebescheinigung
- Davon 29.000 Anträge auf das Referat AWR, das die Dokumentationen für EWR-Bürger sowie deren Angehörige ausstellt
- 4.700 Personen bekamen die österreichische Staatsbürgerschaft
Die aktuelle Diskussion ist für uns nichts Neues, jetzt gibt es eben ein mediales Echo. Solange jeder Fremde 'potenziell verdächtig ist', passiert genau das, was eben passiert - staatlich verordneter Rassismus.
"Die Antragsteller bekommen keine oder falsche Informationen, Unterlagen werden mehrfach nachgefordert", kritisiert Marhold die nicht besetzten Stellen in der Leitungsebene und schwache Führungskräfte bei der Behörde. Er wünscht sich eine Organisations- und Personalentwicklung.
Demo am Samstag
Die Aktivistin Sigal Dvir organisiert am Samstag um 15 Uhr auf dem Platz der Menschenrechte bereits zum zweiten Mal eine Demo für eine Reform der MA 35. Die deutsche Unternehmerin, die seit einigen Jahren in Wien lebt, fordert eine rasche Beantwortung der Anträge: „Eindeutige Anträge, wie von den EU-Bürgern, sollen an Ort und Stelle zu erledigen. Zu weiteren Verfahren soll es nach maximal drei Monaten zumindest eine erste Rückmeldung geben und die Bearbeitung kann maximal sechs Monate dauern, wie das auch gesetzlich vorgeschrieben ist“.
„Es gibt so viele Menschen, die arbeiten wollen, aber die MA 35 steht ihnen im Weg“, sagt sie. Die Facebook-Gruppe „Demonstration MA 35“ zählt schon mehr als 1.500 Mitglieder, in der die Menschen über ihre Fälle berichten.
Kommentare