Urteil: "Österreich" betreibt "journalistische Hetze"

Österreich Tageszeitungsständer im öffentlichen Raum
Die "Sektion 8" der SPÖ gewinnt einen Prozess gegen die Zeitung. Der Vorwurf der journalistischen Hetze sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, heißt es im nicht rechtskräftigen Urteil.

Im Kampf gegen hetzerische Berichterstattung in Boulevardzeitungen hat die Sektion 8 der Wiener SPÖ einen ersten Teilerfolg erzielt: Das Handelsgericht Wien hat eine Klage der Mediengruppe Österreich gegen eine Vertreterin der Sektion in erster Instanz abgewiesen. Das Gericht stellt fest: "Dass die Beklagte die vom Presserat kritisierte Berichterstattung der Klägerin als 'journalistische Hetze' bezeichnet hat, stellt ein zulässiges [...] Werturteil dar, das von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist."

Zur Vorgeschichte: Im Rahmen ihrer Kampagne "KeinGeldfürHetze" hatte die Sektion 8 im Herbst 2016 Mails an Unternehmen geschickt, die in Zeitungen inserieren, die in den Augen der Initiatoren journalistische Hetze betreiben, darunter eben auch Österreich.

Darin wies man unter anderem auf wiederholte Verstöße gegen den Ehrenkodex des Presserats durch diese Zeitungen hin. Auch, dass diese häufig die Privatsphäre von Menschen verletzen würden. Weiters, dass eine Finanzierung derartiger journalistischer Hetze durch die Schaltung von Inseraten im Widerspruch zu den Unternehmensgrundsätzen stehe.

Verletzung der Privatsphäre

Österreich wurde diese Aktion bekannt und klagte eine Vertreterin der Sektion 8 wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Das Handelsgericht wies nun diese Klage ab. "Unwahre Tatsachenbehauptungen liegen aber nach dem festgestellten Sachverhalt nicht vor", heißt es unter anderem in dem Urteil. "Notorisch ist auch: Verletzungen der Privatsphäre durch Österreich sind immer wieder Gegenstand von Verfahren vor dem Handelsgericht Wien."

Österreich hat nun vier Wochen Zeit, gegen das Urteil Einspruch zu erheben.

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