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Heftiger Streit um Leerstand an Schulen: Gewerkschaft attackiert Stadt Wien

Schulwart-Vertreter werfen der MA 56 „jahrelange Versäumnisse“ und Gesetzwidrigkeiten zu den leeren Schulwartwohnungen vor.
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Das Schuljahr 2025/26 befindet sich in Wien auf der Zielgeraden – doch neben Projekttagen und Ausflügen beschäftigt sich das Schulpersonal auch noch mit jeder Menge Organisatorischem. Heiß her geht es dabei nicht nur ob der Hitze in vielen Klassenzimmern, sondern auch wegen leerstehender und damit für Schüler nicht nutzbarer Schulwartwohnungen.

Der KURIER-Bericht vor wenigen Tagen hat nun auch die Standesvertretung der Schulwarte aufgerüttelt, die dabei die zuständige Wiener Schulbehörde (MA 56) verbal massiv attackiert.

„Diensträume fehlen“

Wie berichtet, gibt es an den rund 400 Wiener Schulen noch 132 Dienstwohnungen für Schulwarte: Ziehen Letztere irgendwann aus, werden die Wohnungen aber nicht mehr neu vergeben, sondern stehen dann teils jahrelang leer; die MA 56 sprach von derzeit 19 leeren Wohnungen, die künftig für den Schulbetrieb nutzbar gemacht werden sollen. Allerdings gäbe es außer der finanziellen Hürde wegen der nötigen Umbauten noch jene der „gesetzlich vorgesehenen Zustimmung der Personalvertretung“.

Den unterschwelligen Vorwurf, dass die Schulwarte die Umwidmung von Wohnungen in zusätzliche Klassen oder Aufenthaltsräume blockieren würden, wollen diese aber nicht auf sich sitzen lassen. Vielmehr sei es genau umgekehrt: „Es gibt keine Blockade durch den Dienststellenausschuss. Die Verzögerungen sind auf ein langjähriges Versäumnis der Dienstgeberin MA 56 zurückzuführen“, erklärt FCG-Younion-Personalvertreter Marcus Wagner zum KURIER.

Vielmehr poche man darauf, dass nach Auflassung einer Wohnung alle Schulwarte „adäquate Diensträume“ für ihre Tätigkeit vorfänden; Schulwarte ohne Dienstwohnung oder „Springer“ im Krankheitsfall müssten eben entsprechend versorgt werden. Doch dieser „gesetzlichen Verpflichtung“ (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998) komme ausgerechnet die Stadt Wien nicht nach, klagt der Gewerkschaftsvertreter. Dasselbe gelte übrigens auch für Raumpflegerinnen.

Auch Werner Wohlfahrt, FSG-Ausschuss-Vorsitzender, bestätigt diese Kritik: Keinesfalls gehe es um Verhinderung, sondern um „Sicherstellung geeigneter Arbeits- und Diensträumlichkeiten für die betroffenen Mitarbeiter an den Schulstandorten“. Zudem habe man zuletzt „für mehr als ein Dutzend Wohnungen“ die Zustimmung auf Umwidmung erteilt, weil dort auch entsprechende Zusagen gemacht wurden.

Hinter vorgehaltener Hand spricht man in der Gewerkschaft auch von „weiteren massiven Mängeln“: Schulwart- und Putzpersonal müsse sich in Pausen „in Lagerräumen oder im Keller aufhalten“; auch ein – vorgeschriebenes – eigenes WC gäbe es nicht. In der Not würden daher „Dutzende Dienstwohnungen als provisorische Diensträume genutzt“ – und zwar rechtswidrig, weil es eben an der Zustimmung der Personalvertretung mangle.

Kritik teils bestätigt

Letzteres wird von der MA 56 sogar zugegeben: „Wegen verzögerter Freigaben von Umwidmungen wurden freistehende Dienstwohnungen teilweise provisorisch zwischengenutzt, da das Personal vor Ort kurzfristig Diensträume zur Verrichtung ihrer Arbeit benötigt.“ Den anderen Vorwurf weist man allerdings zurück: „Uns sind derzeit keine Standorte bekannt, an denen entsprechende Räume fehlen.“

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