Wirbel um Luftfahrtgesetz: Grüne sehen „Lex Red Bull“
Die Novelle des Luftfahrtgesetzes sorgt für immer mehr Wirbel. Nach Versicherungen, Flugzeugpiloten und der Feuerwehr gibt es nun auch massive Kritik der Grünen - sie sprechen sogar von einem Skandal. Das Gesetz sei vor allem für Superreiche, es gebe auch eine „Lex Red Bull“.
„Neben der fragwürdigen und wohl EU-widrigen Drohnenversicherungs-Lösung (der KURIER hat hier berichtet) enthält der Entwurf des Hanke-Ressorts mehrere weitere Bomben“, heißt es bei der Oppositionspartei. „Das alles mit gezählten vier Werktagen Begutachtungsfrist.“ Und versteckt mit dem Doppelbudget solle das nun alles rasch im Parlament in Wien beschlossen werden.
Die Kritikpunkte aus der Grünen Liste im Detail:
- Eine massive Erleichterung von Außenlandungen und -abflügen mit Hubschraubern (also überwiegend Privatinteresse von Reichen und Superreichen). Das wäre eine Quasi-Abschaffung der Interessensabwägung im Hinblick auf Lärmschutz, Umweltschutz und Anrainerrechte.
- Luftraumbeschränkungen über Nationalparks wie etwa in der Lobau sollen weitgehend fallen. Genau so eine Ausnahmegenehmigung führte zum Tod des Red-Bull-Piloten Hannes Arch.
- Ausländische historische Luftfahrzeuge (erneut ein Superreichen-Hobby, mit viel Lärm und Abgasen) sollen massiv privilegiert und selbst beim Nachweis der Luftfahrttüchtigkeit sollen große Abstriche gemacht werden – offensichtlich vor dem Hintergrund entsprechender Konflikte im Raum Salzburg-Salzkammergut mit Red Bull.
- Bei der Zivilflugplatz-Bewilligung sollen die Auswirkungen auf Rechte Dritter künftig egal sein, also z.B. beim Anlegen eines privaten Hubschrauberstützpunkts. Trotz der massiven Probleme Österreichs mit zu hohem Bodenverbrauch soll nicht einmal mehr die Landwirtschaftskammer etwas mitreden dürfen. In Wien gibt es aktuell rund zehn Helikopter-Landeplätze vor allem bei Spitälern, künftig könnten das mehr werden.
Elisabeth Götze, die Verkehrssprecherin der Grünen, ist entsetzt: „Dieser unglaubliche Entwurf macht klar: Minister Peter Hanke von der SPÖ tritt als Lobbyist für Superreichen-Hobbies wie die Red-Bull-Fliegerei und private Hubschrauber-Nutzer auf, die künftig keinerlei Rücksicht mehr auf Mensch und Natur nehmen sollen.“
Und Götze weiter: „Was bisher nur möglich war, wenn keine öffentlichen Interessen (wie Lärmschutz, Naturschutz) entgegenstehen, soll künftig einfach ohne Abwägung – also: immer und überall – stattfinden können. Bei Oldtimern à la Flying Bulls soll sogar beim Nachweis der Lufttüchtigkeit weggeschaut werden. Selbst in den Nationalparks, unseren Naturjuwelen und Tourismusmagneten, sollen wichtige Einschränkungen fallen.“
ÖAMTC hat einen von rund zehn Landeplätzen in Wien
„Die Novelle des Luftfahrtgesetzes beinhaltet zahlreiche wichtige legistische Neuerungen und Modernisierungen für die Luftfahrtbranche“, heißt es im Büro von Minister Hanke. „Um die Novelle noch vor der Sommerpause im Plenum zu beschließen, wurde eine Begutachtungsfrist von sechs Tagen gewählt. In dieser Zeit sind über 40 Stellungnahmen eingegangen, die nun im Rahmen der politischen Koordinierung mit den Koalitionspartnern diskutiert und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet werden.“
„Die vorgesehene Festlegung des ,überwiegenden öffentlichen Interesses an einem Einsatz“ bei Außenabflügen und Außenlandungen stellt die Schließung einer planwidrigen Regelungslücke dar und betrifft ausschließlich jene, bei denen aufgrund ihres Einsatzzweckes die jeweiligen Flächen nicht im Vorhinein bekannt sein können“, wird betont. „Dies sind vor allem Bergungs-, Kontroll- und andere Arbeitsflüge im öffentlichen Interesse, wie z.B. die Bergung von verunglücktem Weidevieh. Nicht umfasst von dieser vorgesehenen Regelung sind alle anderen Flüge, bei denen die Außenlandungen und -abflüge planbar und somit die entsprechenden Flächen im Vorhinein bekannt sind. Daher kommt es zu keiner Erleichterung für z.B. touristische Personentransporte.“
Die Sonderregelung zu Luftraumbeschränkungen diene „ausschließlich der Verbesserung der Informationslage und greift in keiner Weise in bestehende landesrechtliche Naturschutzbestimmungen ein. Der Hintergrund ist rein technischer Natur: Luftraumbeschränkungen, die ausschließlich auf Landesrecht basieren, können derzeit nicht in den offiziellen Luftfahrtkarten veröffentlicht werden. Um diese wichtigen Informationen, wie etwa Flugverbotszonen rund um Nationalparks, für alle Piloten sichtbar und nachvollziehbar zu machen, ist eine parallele bundesrechtliche Festlegung erforderlich. Es handelt sich bei der Sonderregelung um eine Kann-Bestimmung. Die Regelung kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Sicherheit der Luftfahrt, und somit auch der Schutz vor Immissionen, zu keinem Zeitpunkt gefährdet wird.“
Die Bestimmungen bezüglich historischer Luftfahrzeuge stelle „eine Implementierung von zwei Empfehlungen der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz dar. Historische Luftfahrzeuge müssen dabei eine entsprechende Beurkundung der Lufttüchtigkeit vorweisen und den in Österreich geltenden Lärmwerten entsprechen. Sie dürfen nur unter 5.700 KG MTOM sein, sowie nicht gewerblich und nur im Sichtflug bei Tag verwendet werden. Zusätzlich müssen sie den erforderlichen Versicherungsschutz vorweisen und dürfen nicht länger als 30 Tage pro Kalenderjahr in Österreich sein. Die Bestimmungen stellen somit keine Abstriche oder Privilegien bei der Lufttüchtigkeit oder des Lärmschutzes dar.“
Die Streichung der Berücksichtigung der Auswirkungen auf Rechte Dritter bei der Erteilung der Zivilflugplatz-Bewilligung sei laut Ministerium nur ein Redaktionsversehen und wurde behoben.
Kommentare