Rauchverbot: Wirte zeigen Wirte an

Korb-Chefin Susanne Widl: „Wir müssen uns der Verfügung beugen“.
Gastronomen erwirken einstweilige Verfügung gegen Raucher-Lokale. Hohe Strafen drohen.

Seit 110 Jahren wird im Café Korb in der Wiener City geraucht. Mit dieser Tradition ist ab morgen, 2. Mai, Schluss. Denn eine einstweilige Verfügung des Wiener Handelsgerichts stoppt im Lokal auf der Brandstätte 9 den Nikotinkonsum.

Auslöser dafür war eine Anzeige der "Interessensgemeinschaft für fairen Wettbewerb in der Gastronomie". Dieser Verein rekrutiert sich aus einem Dutzend Lokalbesitzern und 15 Sympathisanten. Peter Tappler, Mediziner und Vereins-Präsident, erklärt die Hintergründe: "Wir wollen erreichen, dass für alle Wirte identen Rahmenbedingungen gelten müssen. Im Café Korb wurde das aufrechte Tabakgesetz seit Jahren schlichtweg ignoriert."

32.000 Euro Strafe

Im Gegensatz zu den Tausenden – im Wiener Behörden-Dschungel verschollenen – Anzeigen durch Raucher-Sheriffs, gelten beim Handelsgericht restriktive Regeln: Im März setzte Richterin Elfriede Dworak einen Lokalaugenschein im Korb an. Dabei wurde festgestellt, dass Nichtrauchern nur ein kleines Kammerl zur Verfügung stand. Im April erging der Gerichtsentscheid; morgen, Samstag, ist Schluss mit dem genussvollen Zug an der Zigarette. Urteilsbegründung: Das krass gesetzwidrige Verhalten der Beklagten wirkt sich erheblich auf den Wettbewerb unter Gastronomiebetrieben aus (siehe Faksimile). Sollte die einstweilige Verfügung ignoriert werden, droht Korb-Chefin Susanne Widl eine Strafe von satten 32.000 Euro.

Rauchverbot: Wirte zeigen Wirte an

Die rührige Gastronomin will sich dem Urteil des Handelsgerichtes beugen: "Bereits in den vergangenen Jahren wurden sechs Strafen wegen des Tabakgesetzes ausgesprochen. Ich habe sie im Sinne der rauchenden Gäste übernommen. Die jetzt ergangene einstweilige Verfügung erreicht aber ein finanzielles Ausmaß, das ich aus kaufmännischen Gründen nicht mehr tragen kann." In Zukunft ist im großen Raum des Kaffeehauses der Zigarettenqualm tabu, in der wesentlich kleineren Art-Lounge darf geraucht werden. Korb- Geschäftsführer Franz Schubert geht jedoch mit dem Gesetzgeber hart ins Gericht: "Wir müssten jetzt eine Trennwand um mindestens 10.000 Euro aufstellen. Die Atmosphäre des Lokals wäre völlig dahin. Und ab 1. Mai 2018 könnten wir die Wand wieder einreißen. Für diesen Stichtag kündigt die Regierung ja ein generelles Rauchverbot in Österreichs Gastronomie an."

Wettbewerbsverzerrung

Bernhard Tonninger, Anwalt der klagenden Interessensgemeinschaft betont, dass sein Klient den Fokus ausschließlich auf die Wettbewerbsverzerrung legt: "Wir wollen primär sicherstellen, dass das geltende Tabakgesetz eingehalten wird. Nur wenn das nicht der Fall ist, wird gegen Mitbewerber vorgegangen. Ein generelles Rauchverbot können wir gar nicht fordern, denn das würde das Gesetz nicht hergeben." Tatsächlich erwirkte die Wirte-Vereinigung bereits im Vorjahr eine einstweilige Verfügung. Und zwar gegen das "Golden Harp"-Irish Pub in Wien-Erdberg. Auch in diesem Fall drohte eine hohe Strafe, weil der größere Lokal-Bereich den Rauchern vorbehalten wurde.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser sieht im geplanten Gastro-Rauchverbot auch einen wirtschaftlichen Vorteil: "Dann sind die Regeln für alle Lokalbesitzer gleich."

Der Verein „Interessensgemeinschaft für fairen Wettbewerb in der Gastronomie“ hat zehn weitere Wiener Lokale unter Beobachtung. Präsident Peter Tappler: „Wir versuchen zu Beginn, die Problematik anzusprechen. Werden die Bedenken länger ignoriert oder verbal abgeschmettert, dann gehen wir vor das Handelsgericht.“ Bis jetzt sind die Klagen betreffend Wettbewerbsverzerrung in der Gastronomie nur auf Wien beschränkt. Der Vorstoß könnte allerdings bundesweit Nachahmer finden.

Einen Vorstoß wagt auch Wein & Co-Chef Heinz Kammerer. Er lässt Kunden in seinen Lokalen schriftlich abstimmen, ob sie ein generelles Rauchverbot wollen, oder die Mix-Variante bevorzugen. Kammerer machte seine Lokal-Kette bereits rauchfrei, stellte aber nach Gäste-Rückgang wieder um. Das Ergebnis dient dem Top-Gastronomen als Standortbestimmung.

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