Raser wehrt sich vor Gericht gegen Auto-Versteigerung
Der Richter beäugt den Ausweis, den er in Händen hält, kritisch: „Wie alt waren Sie denn da?“, fragt er den Beschwerdeführer. „Er schaut auch jetzt noch deutlich jünger aus, als er ist“, sagt Rechtsanwalt Robert Lattermann.
Sein Mandant ist gerade erst einmal 20 Jahre alt. Und er mag schnelle Autos. Im vergangenen März kaufte er mit finanzieller Hilfe seines Vaters einen schwarzen BMW mit 250 PS. Etwas mehr als einen Monat später war er den Wagen schon wieder los. In der Nähe des Wiener Zentralfriedhofs wurde der junge Autolenker mit 136 km/h geblitzt.
Den Führerschein ist der Lenker somit los. Doch nun kämpft er um das Auto. Denn das hat die Polizei beschlagnahmt, es soll versteigert werden – eine Gesetzesnovelle, die am 1. März in Kraft trat, macht es möglich (siehe Infokasten). Es ist das erste derartige Verfahren in der Bundeshauptstadt.
Schon einmal Nachschulung
Schon im Vorjahr fiel der junge Lenker auf, weil er zu fest aufs Gaspedal trat. Wegen Raserei im Ortsgebiet wurde er zu einer Nachschulung und einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verdonnert. „Aus generalpräventiven Gründen“, wie der Richter im Verwaltungsgericht Wien betont.
Doch am Abend des 14. April war es wieder so weit. Warum? „Ein anderes Fahrzeug ist mir ganz knapp aufgefahren. Ich bin in Panik aufs Gas gestiegen“, erklärt er.
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