Raser wehrt sich vor Gericht gegen Auto-Versteigerung

Der Angeklagte fuhr der Polizei davon (Symbolbild)
Der Richter beäugt den Ausweis, den er in Händen hält, kritisch: „Wie alt waren Sie denn da?“, fragt er den Beschwerdeführer. „Er schaut auch jetzt noch deutlich jünger aus, als er ist“, sagt Rechtsanwalt Robert Lattermann.
Sein Mandant ist gerade erst einmal 20 Jahre alt. Und er mag schnelle Autos. Im vergangenen März kaufte er mit finanzieller Hilfe seines Vaters einen schwarzen BMW mit 250 PS. Etwas mehr als einen Monat später war er den Wagen schon wieder los. In der Nähe des Wiener Zentralfriedhofs wurde der junge Autolenker mit 136 km/h geblitzt.
Den Führerschein ist der Lenker somit los. Doch nun kämpft er um das Auto. Denn das hat die Polizei beschlagnahmt, es soll versteigert werden – eine Gesetzesnovelle, die am 1. März in Kraft trat, macht es möglich (siehe Infokasten). Es ist das erste derartige Verfahren in der Bundeshauptstadt.
Schon einmal Nachschulung
Schon im Vorjahr fiel der junge Lenker auf, weil er zu fest aufs Gaspedal trat. Wegen Raserei im Ortsgebiet wurde er zu einer Nachschulung und einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verdonnert. „Aus generalpräventiven Gründen“, wie der Richter im Verwaltungsgericht Wien betont.
Doch am Abend des 14. April war es wieder so weit. Warum? „Ein anderes Fahrzeug ist mir ganz knapp aufgefahren. Ich bin in Panik aufs Gas gestiegen“, erklärt er.
Novelle
Seit 1. März 2024 kann die Polizei Autos von Extrem-Rasern beschlagnahmen und in Folge auch versteigern.
Voraussetzungen
Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 60 km/h im Ort bzw. 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets wird das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt und ein Verfahren eingeleitet. Bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 80 bzw. 90 km/h kommt es zu einer sofortigen Beschlagnahmung.
Die Polizei führte gerade zu der Zeit eine Routine-Verkehrskontrolle mit Lasermessungen in der Straße durch. „Wir stehen regelmäßig dort, manche Autofahrer knacken die 100 km/h“, berichtet ein Beamter. 136 km/h sind dennoch bemerkenswert. „Wir haben ihn mehrfach gemessen, weil es offensichtlich war, dass er beschleunigt.“
1 km/h zu schnell
Als der Fahrer die Polizisten bemerkte, leitete er sofort eine Bremsung ein, kam direkt bei den Beamten zum Stehen. „Er war frustriert und einsichtig“, schildert der Polizist. „Ich war zu schnell. Aber doch nicht so schnell“, meint der junge Mann jetzt.
Sein Pech: Bei Abzug der Messtoleranz bleiben noch immer 131 km/h übrig – ab 130 km/h im Ortsgebiet ist die Beschlagnahmung eines Autos möglich.
Doch wem gehört das Auto überhaupt? Zwar ist der BMW auf den 20-Jährigen angemeldet, auch die Versicherung läuft auf ihn. Doch bezahlt habe das Auto der Vater. „Erst wenn er das Auto abbezahlt hat, gehört es meinem Sohn“, erklärt der Vater. Anwalt Lattermann legt eine Schuldenvereinbarung zwischen Vater und Sohn vor, in der festgehalten wurde, dass der Sohn monatlich 1.000 Euro zurückzahlen muss.
Der Richter will das Urteil nächste Woche verkünden.
Wie der Standard berichtet, wurde Anfang Oktober das erste Raserauto tatsächlich versteigert. Es handelt sich um einen Peugeot 208 mit 110 PS. Der Lenker wurde in Vorarlberg in einer 80er-Zone mit 153 km/h geblitzt. Die Auktion brachte 6.800 Euro ein.
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