30-er war ungültig: Raser bekommt beschlagnahmtes Auto zurück

30-er war ungültig: Raser bekommt beschlagnahmtes Auto zurück
128 km/h im 30-er: Dennoch erhält Raser jetzt das ursprünglich beschlagnahmte Auto zurück.

Am Dienstagabend hatte die Polizei einen Lenker in Neukirchen an der Vöckla (Oberösterreich) aus dem Verkehr gezogen, der im Bereich einer Baustelle statt 30 mit 128 km/h unterwegs war. Demnach war der 28-jährige Mann fast 100 km/h zu schnell unterwegs - deshalb wurde auch sein Auto beschlagnahmt. 

Aber nicht für lange. Denn schon am Donnerstag gab es von der BH Vöcklabruck die Entscheidung: Die mit dem Verkehrszeichen kundgemachte Beschränkung war zum Zeitpunkt der Anhaltung nicht gültig. 

Wie die OÖN berichten, gelte die Beschränkung nur, wenn tatsächlich auch Bauarbeiter auf der Baustelle tätig sind. Nach Abschluss der Arbeiten hätten die Arbeiter das Verkehrsschild wieder entfernen müssen. Was nicht passiert sei.

Der junge Mann, der sich bei der Polizei damit verantwortet hatte, das Verkehrsschild übersehen zu haben, kommt jetzt recht glimpflich davon. Denn obwohl eine Baustelle eingerichtet und ein Verkehrsschild aufgestellt waren, zählt für sein Verhalten, dass er 100 km/h hätte fahren dürfen. 

Die Beschlagnahmung des Autos wurde aufgehoben, er wird jetzt nur wegen Überschreitung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h angezeigt. Was zu einer - verschmerzbaren - Geldstrafe führt. 

Kommentare