Wende im Prozess um Raser: Richter nicht zuständig

Polizist mit Laserpistole
Angeklagter soll auch eine Frau tagelang festgehalten haben: Staatsanwaltschaft dehnte Anklage aus, Einzelrichter fällte Unzuständigkeitsurteil.

Unter anderem wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Widerstands gegen die Staatsgewalt ist am Montag am Wiener Landesgericht gegen einen 30-Jährigen verhandelt worden.

Der Mann hatte sich am 5. September 2024 einer Polizeikontrolle zu entziehen versucht, indem er seinen Pkw im Ortsgebiet auf bis zu 100 km/h beschleunigte, Kreuzungen bei Rotlicht überfuhr, waghalsige Überholmanöver tätigte und bei einem Kreisverkehr die falsche Richtung nahm.

Polizeibeamte waren gegen 21.30 Uhr in Ebenfurth (Bezirk Wiener Neustadt-Land) auf den Mann aufmerksam geworden, weil er eine Straße übersetzt hatte, ohne vorschriftsmäßig vor einem Stoppschild anzuhalten.

Statt - wie ihm bedeutet wurde - anzuhalten, drückte er aufs Gaspedal. Vor einer Autowaschanlage schien es zunächst, als wäre die Flucht zu Ende: Die Polizei blockierte mit einem Streifenfahrzeug die Straße.

Der 30-Jährige fuhr jedoch gezielt gegen das quer über die Fahrbahn gestellte Polizeiauto, touchierte dieses links hinten, schob es von der Fahrbahn und setzte seine Flucht auf der der B60 Richtung Sollenau fort.

Dabei brachte er andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr, die ausweichen bzw. abbremsen mussten, um eine Kollision zu vermeiden. Erst als er selbst einen Unfall baute und sein Pkw nicht mehr fahrtüchtig war, konnte die Polizei den Raser aus dem Verkehr ziehen.

In der Verhandlung wurde nun klar, weshalb der Mann partout nichts mit der Polizei zu tun haben wollte: Er besitzt gar keinen Führerschein.

Für seinen Pkw hatte er auch keine Zulassung - er behalf sich damit, indem er sich Kennzeichen von anderen Autos unter den Nagel riss und diese bei Bedarf auf sein Fahrzeug montierte.

Schweigsamer Angeklagter

Außerdem sei er damals unter Drogen gestanden, gab der Angeklagte zu: "Crystal Meth hab' ich genommen." Er sei "schuldig. Es tut mir leid für den Vorfall." Zu weiteren Angaben war der von Verteidiger Amir Ahmed vertretene Mann nicht bereit.

Einzelrichter nicht mehr zuständig

Mitverhandelt wurde ein weiterer Strafantrag, der ein als Körperverletzung und Freiheitsentziehung inkriminiertes Faktum betraf. Der 30-Jährige hatte im vergangenen Juni über eine Dating-Plattform eine Transfrau kennengelernt und diese in seine Wohnung eingeladen. Dort soll er die 41-Jährige dann geschlagen und tagelang gegen ihren Willen festgehalten haben.

Weil die Betroffene in der Verhandlung als Zeugin auch von sexuellen Übergriffen berichtetet, dehnte die Staatsanwältin die Anklage aus, womit zwangsläufig ein Unzuständigkeitsurteil die Folge war. Sexualdelikte müssen vor einem Schöffensenat verhandelt werden, Einzelrichter Stefan Erdei vernahm daher gar nicht mehr die zu der gefährlichen Autofahrt geladenen Zeugen. Diese kommen erst beim nächsten Termin zu

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