Prügel-Video: Leonie aus der U-Haft entlassen

Die mutmaßliche Schlägerin aus dem Video muss Weihnachten nicht im Gefängnis verbringen
Gericht: 15-jährige Verdächtige darf zu Freundin.

Leonie-Sophie kann Weihnachten außerhalb der Gefängnismauern verbringen: Das 15-jährige Mädchen, das seit 15. November in Untersuchungshaft saß, weil es die gleichaltrige Patricia vor dem Wiener Donauzentrum verprügelt und schwer verletzt haben soll (das Video davon wurde millionenfach auf Facebook angeklickt, Anm.), wurde gestern enthaftet.

Prügel-Video: Leonie aus der U-Haft entlassen
Daniela Schiesl-Müller, Rechtsanwältin, vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien am 23.12.2016
"Ein Weihnachtswunder", sagt Leonies Anwältin Daniela Schiesl-Müller. "Sie ist überglücklich." Denn die Enthaftung war alles andere als sicher. Bis zuletzt konnte kein Platz in einer betreuten Wohngemeinschaft für das Mädchen gefunden werden. Jetzt darf es bei einer 20-jährigen Freundin und deren Mutter in Wien wohnen. "Sie hat das Haft-Übel genug gespürt. Ihre leibliche Mutter hat der Entlassung ebenfalls zugestimmt. Jetzt will sie einfach ein schönes Weihnachtsfest verbringen."

Das Verhältnis zwischen Leonie und ihrer Mutter ist problematisch. Seit das Mädchen drei Jahre alt war, wurde es von Betreuungseinrichtung zu Betreuungseinrichtung gereicht. "Jetzt haben sie sich erstmals angenähert."

Eine Versöhnung mit Prügelopfer Patricia ist geplant – aber noch unsicher. Ganz oben auf Leonies Prioritätenliste steht nun die Suche nach einem geeigneten Schulplatz. Die 15-Jährige habe Besserung gelobt, ihr sei bewusst, dass sie sich keine weiteren Fehler mehr erlauben dürfe. Der Prozesstermin steht noch nicht fest.

Termin vor Gericht

Dennoch wird die 15-Jährige noch im kommenden Jänner vor Gericht stehen. Am 26. Jänner muss sich das Mädchen wegen Diebstahls und Einbruchs im Landesgericht Wien verantworten.

Weniger Entgegenkommen vom Richter bekam der 21-jährige Bursche, der Patricia den Kiefer gebrochen haben soll. Er muss weiterhin in der Justizanstalt bleiben, die U-Haft wurde für weitere zwei Monate verlängert. Der Grund: Der Tschetschene ist einschlägig vorbestraft.

Das Video der Schlägerei, das durch die sozialen Netzwerke ging, sorgt weiterhin für Diskussionen. Jetzt fordert auch die Linzer Strafrechtsexpertin Lyane Sautner eine Nachschärfung beim Cybermobbing-Tatbestand. Wie berichtet, wurde die Anzeige gegen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg von der Staatsanwaltschaft Innsbruck zurückgelegt. Es bestehe kein Verdacht für Cybermobbing. Das Video war trotz Aufforderungen der Justiz mehrere Tage online geblieben.

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