Prozessstart in Dubai: Haftstrafe praktisch fix?

Emirate - Zwei Anklagepunkte gegen Wienerin.

Nun ist es fix: Am kommenden Donnerstag startet in Dubai der Prozess gegen eine 29-jährige Wienerin. Die Frau beteuert, von einem Jemeniten in einer Tiefgarage vergewaltigt worden zu sein. Dennoch wird vor dem Dubai Court gegen sie verhandelt – ihr wird Alkoholisierung (bis ein Jahr Haft) und außerehelicher Sex (mindestens ein Jahr Haft) vorgeworfen.

Laut Gulfnews dürfte einer der Gründe für die Anklage gewesen sein, dass die Wienerin am vergangenen Sonntag nicht bei der Anhörung vor Gericht gewesen ist. Denn offenbar hatte sie bereits am 19. Dezember die Rückgabe des eingezogenen Passes beantragt. Grünes Licht dafür wurde am 14. Jänner gegeben – allerdings nicht ohne Gegenleistung. Laut Gulfnews bürgte jemand mit seinem Reisedokument dafür. Im Normalfall handelt es sich bei dem Bürgen um einen angesehenen Emirati. Ihm droht zumindest eine Geldstrafe. Im Außenministerium dementiert man dies. Es habe „keine Deals“ gegeben.

Niemand rechnet damit, dass die Frau dem Prozess beiwohnt. Ein ähnliches Szenario gab es im Fall des wegen Mordes angeklagten Bad Ischler Arztes Eugen Adelsmayr. Der 54-Jährige reiste zwar mehrfach zu den Terminen – den letzten ließ er allerdings aus. Läuft es so wie in seinem Fall, dann ist eine Verurteilung sehr wahrscheinlich. Der Richter erklärte alle entlastenden Fakten für ungültig. Im Gegenzug akzeptierte er ein plump gefälschtes Gutachten, das Adelsmayr den Mordvorwurf an einem Patienten überhaupt erst eingebrockt hatte. „Ich hatte vor Gericht kein Mandat mehr“, erinnert sich der Arzt. Es zählte nur die Version der Anklage.

Kein Haftbefehl

Kenner der gängigen Praxis rechnen nicht damit, dass es nach einer möglichen Verurteilung zu einem internationalen Haftbefehl kommt. Hier unterscheiden sich die Fälle: Jene Delikte, die der Wienerin angelastet werden, sind anderswo nicht strafbar. Damit ist ein internationaler Haftbefehl vom Tisch. Eugen Adelsmayr wird international ebenfalls nicht gesucht. Würden die Behörden aber ein solches Ansuchen stellen, bekäme er im Ausland Probleme. In Österreich ist es ausjudiziert: Hier stellte die Welser Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Adelsmayr ein.

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