39-Jährige überlebte nur knapp: "Er hat sie zu Brei geschlagen"

Gerichtsakten
Prozess in Wien: Mann peitschte Freundin mit Ladekabel aus, Gerichtsmediziner spricht von "Gewaltexzess". Der Täter ist aber nicht zurechnungsfähig.

Ein Martyrium, das eine 39 Jahre alte Frau im vergangenen Sommer in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau erlitten hat, ist am Montag von einem Schwurgericht im Grauen Haus behandelt worden.

Wie Gerichtsmediziner Christian Reiter den Geschworenen erklärte, hatte die Frau die Misshandlungen ihres Lebensgefährten nur mit viel Glück überlebt. Dieser habe sie "zu Brei geschlagen", sagte Reiter wörtlich: "Es war ein Gewaltexzess, wie man ihn in diesem Ausmaß ganz selten sieht."

Nachbarn hatten am Morgen des 30. Juli die Polizei alarmiert, weil sie sich Sorgen um die 39-Jährige machten, nachdem ihr Lebensgefährte eine - bereits tote - Ratte und blutige Kleidung aus dem Fenster auf den Gehsteig geschmissen hatte. Beamte fanden die schwer verletzte Frau im Badezimmer, die umgehend in ein Spital gebracht wurde.

Opfer überlebte nur knapp

 Wie sich herausstellte, waren ihr Serienrippenbrüche und schwerste Kopfverletzungen mit Blutungen zwischen den Hirnhäuten zugefügt worden. Ihre Brusthöhle war infolge der Verletzungen bereits mit Luft gefüllt. "Es war Schicksal, dass sie überlebt hat", stellte Reiter fest.

Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig hätte dem 43-Jährigen versuchten Mord vorgeworfen, wäre ein von ihr während der Ermittlungsverfahren eingeholtes psychiatrisches Gutachten nicht zum Schluss gekommen, dass der Mann infolge einer Schizophrenie zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig ist.

Betroffener, nicht Angeklagter 

 Folglich verlangte die Staatsanwältin gemäß § 21 Absatz 1 StGB die Unterbringung des laut Gutachten gefährlichen Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Rechtlich ist der Mann somit nicht Angeklagter, sondern Betroffener.

Seinen eigenen Angaben zufolge hatte er erstmals 2018 das Auftreten psychischer Probleme bemerkt. Dessen ungeachtet konsumierte er weiter Cannabis. "Um gut einschlafen zu können", wie er den Geschworenen erläuterte.

Das Kiffen wirkte sich allerdings negativ auf seinen Krankheitsverlauf aus. Mehrfach wurde der Mann stationär aufgenommen, zuletzt im Juni 2023 und dann wenige Tage vor dem brutalen Übergriff auf seine Freundin, mit der er 2022 zusammengekommen war. Im Juni brachte ihn die Polizei in ein psychiatrisches Krankenhaus, nachdem er in einem Kaffeehaus randaliert hatte.

Er behauptete, er sei Gott

Wenige Wochen später fügte er dann seiner Partnerin Schnitte an den Unterarmen zu, angeblich deshalb, weil er "Fliegen füttern" wollte. Wie die 39-Jährige dazu später der Polizei und in ihrer kontradiktorischen Einvernahme auch der Staatsanwaltschaft berichtete, sei ihr Freund immer "irrationaler" geworden und habe unter anderem behauptet, er sei Gott und könne die Zeit zurückdrehen.

Nur einige Stunden, nachdem er am 29. Juli aus einer psychiatrischen Abteilung entlassen wurde, ging er dann zu Hause mit unfassbarer Gewalt auf seine Partnerin los. Ausschlaggebend war, dass er sie offenbar verdächtigte, eine Affäre mit einem anderen Mann zu haben. Unter anderem prügelte er mit einem Ladekabel auf die 39-Jährige ein - der Gerichtsmediziner sprach anhand der dokumentierten Verletzungsspuren von "Auspeitschen".

Auf einem Auge sehbehindert

 Dabei drosch er ihr mit dem Kabel auch in die linke Augenregion. "Die Pupille ist eingerissen, die Augenlinse wurde beschädigt", berichtete Reiter. Das habe zu einer "nachhaltigen Schädigung des Sehvermögens" geführt. Die 39-Jährige kann auf dem linken Auge seither nur mehr hell von dunkel unterscheiden. Darüber hinaus hatte der Mann sie auch mit einem Drosselwerkzeug gewürgt, wie entsprechende Spuren am Hals zeigten.

Er könne sich an die inkriminierten Tathandlungen nicht mehr erinnern, gab der 43-Jährige zu Protokoll. Auf die Frage, ob und wie oft er mit seiner Ex-Partnerin gestritten habe, meinte er: "Von Zeit zu Zeit."

Nachbarn berichteten allerdings dem Gericht, dass es in der Wohnung des Paares täglich zu lautstarken Auseinandersetzungen gekommen sei.

Einweisung

Am frühen Nachmittag wurde die Entscheidung des Schwurgerichts bekannt: Er folgte dem Antrag der Staatsanwältin, der Mann wurde eingewiesen.

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